Vom Toaster bis zum Telefon werden Elektrogeräte wenn möglich repariert. Foto: Symbolbild (pixabay)
Vom Toaster bis zum Telefon werden Elektrogeräte wenn möglich repariert. Foto: pixabay

Die Verbraucherzentrale NRW rät: Beim Kauf prüfen, ob Mixer, Laptop oder Smartphone reparierbar sind. Sie schreibt:

Die Senkung der Mehrwertsteuer lässt viele Verbraucher über neue Elektro- und Elektronikartikel nachdenken – zumal viele Händler mit zusätzlichen Rabatten locken. Doch was tun, wenn die einstigen Schnäppchen eines Tages den Geist aufgeben? Wer möglichst lange Freude an Mixer, Laptop oder Smartphone haben möchte, prüft am besten schon beim Kauf, ob das Gerät reparierbar ist.

„Verklebte Gehäuse, fest verbaute Akkus, nicht erhältliche Ersatzteile oder fehlende Reparaturanleitungen können zu Problemen werden“, sagt Andreas Adelberger, Leiter der Beratungsstelle Velbert der Verbraucherzentrale NRW. „Sie machen eine Reparatur oft unmöglich oder im Vergleich zum Neukauf zu teuer. Und mit jedem ausgedienten Gerät landen auch wertvolle Rohstoffe im Müll.“ Wer Umwelt, Klima und den eigenen Geldbeutel schonen will, sollte daher in Langlebigkeit investieren. Das Projekt MehrWertKonsum der Verbraucherzentrale NRW hat dazu Tipps zusammengestellt:
  • Reparaturfreundlichkeit prüfen: Elektrogeräte sollten mit herausdrehbaren Schrauben verschlossen sein, Akkus und empfindliche Bauteile sollen leicht austauschbar sein. Lohnend ist auch die Nachfrage beim Händler oder Hersteller, ob und wie lange Ersatzteile verfügbar sind. Die Testberichte der Stiftung Warentest umfassen oft Hinweise, wie lange Geräte halten und ob sie bei Defekten wieder instandgesetzt werden können.
  • Mängel rasch reklamieren: Entpuppt sich Neuware als fehlerhaft, haben Kunden nach dem Kauf zwei Jahre lang einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Reparatur oder Ersatz. Ansprechpartner ist in dieser Zeit der Händler, nicht der Hersteller. Um dieses Recht nicht zu schmälern, sollten Kunden in dieser Zeit auf eigene Reparaturversuche verzichten. Zusätzlich übernehmen einige Hersteller für ihre Produkte auch freiwillige Garantien. Garantie- und Kaufbelege sollten Verbraucher deshalb immer aufbewahren.
  • Teure Überraschungen bei Profi-Reparaturen vermeiden: Egal ob Kundendienst, autorisierter Fachbetrieb oder Handwerker – bevor sich ein Profi über Toaster, Waschmaschine, Staubsauger oder Handy beugt, ist das Einholen mehrerer Kostenvoranschläge ratsam. In begründeten Fällen kann ein Kostenvoranschlag allerdings um 15 bis 20 Prozent überschritten werden. Auf der sicheren Seite sind Kunden, wenn sie einen Festpreis vereinbaren. Eine erfolglose Fehlersuche darf jedoch auch dann in Rechnung gestellt werden.
  • Einfache Reparaturen selbst durchführen: Hierbei helfen Kurse bei Mitmach-Werkstätten oder Bildungsanbietern und Anleitungen in Fachbüchern, Zeitschriften und im Internet. Für viele defekte Alltagsgegenstände oder deren Teile – etwa für Smartphone-Displays – gibt es spezielle Reparatur-Sets. Bei manchen Geräten erläutert auch die Bedienungsanleitung, wie Laien kleinere Arbeiten selbst durchführen können – zum Beispiel den Dichtungstausch in der Kaffeemaschine.
  • Reparatur-Initiativen um Rat fragen: Wer sich eine Reparatur in Eigenregie nicht zutraut, kann sich an ein Reparatur-Café wenden. Die meisten sind inzwischen unter Beachtung der neuen Corona-Regeln wieder geöffnet. Begabte Bastler und Fachleute aus verschiedenen handwerklichen Richtungen geben dort kostenlos und ehrenamtlich Anleitung zur Selbsthilfe. Die Besitzer der defekten Gegenstände tragen allerdings das Risiko, falls eine Reparatur misslingt oder einen Schaden verursacht. Rund 240 Reparatur-Initiativen in Nordrhein-Westfalen sind online zu finden unter www.mehrwert.nrw/mitmachkarte.
Rechtlichen Rat bei der Durchsetzung von Reklamationsrechten nach dem Kauf oder bei Handwerkerdiensten bietet auch die Beratungsstelle Velbert der Verbraucherzentrale NRW nach telefonischer Terminvereinbarung an.