Am Wochenende sollen die ersten Plakate in der Stadt aufgehängt werden. Foto: André Volkmann
Am Wochenende sollen die ersten Plakate in der Stadt aufgehängt werden. Foto: André Volkmann

Mettmann. Im Vorfeld der Wahlen um das Bürgermeisteramt gibt es Ärger in der Kreisstadt. Der Grund dafür sind die Obergrenzen für die Plakatierungen der Wahlkandidaten.

Zunächst 180 Plakate wollte die Stadtverwaltung im Wahlkampf für den amtierenden Bürgermeister Thomas Dinkelmann genehmigen, den Mitbewerbern jeweils nur 40. Das war die Ausgangslage und Auslöser für den Ärger. Gemeinsam haben CDU, SPD, Grüne, FDP, UBWG, Linke und Piraten Stellung bezogen. Man habe unter anderem „höchste Bedenken, dass die Bürgermeisterwahl in Mettmann am 13. September durch die Verletzung grundlegender Prinzipien der Gleichbehandlung anfechtbar wird“. Mit fairem Wahlkampf und Chancengleichheit habe das nichts mehr zu tun, kritisieren die Parteien unisono.

„Abgesehen von der Frage einer grundsätzlichen Reglementierung sollten in einem demokratischen Gemeinwesen Gerechtigkeit und politischer Anstand berücksichtigt und eingehalten werden“, heißt es gemeinsam von den Fraktionsvorsitzenden.

Inzwischen hat die Kreisstadt reagiert und sich vor dem Hintergrund der Diskussion im Kommunalwahlausschuss am Mittwoch noch einmal eingehend mit der Problematik befasst, so Wahlleiter Dietrich Stang. „Zunächst ist vorab festzustellen, dass der Grundsatz der abgestuften Chancengleichheit, über dessen Anwendung in der vorgenannten Ausschusssitzung nachhaltig gestritten wurde, auch bei der Ratswahl Anwendung findet und auch bei den vergangenen Kommunalwahlen Anwendung gefunden hat“, erklärt Stang.

„Bemerkenswerter Weise wurde und wird die Anwendung dieses Grundsatzes bei den Ratswahlen nie in Frage gestellt bzw. war nie umstritten, obwohl auch bei dieser Wahl die größte Partei (CDU) um das Vierfache mehr als Plakatierungsmöglichkeiten eingeräumt bekommt als der kleinsten Partei. Ebenso wenig wird daran Anstoß genommen, dass auch die SPD einen über dreimal so großen Anteil an Plakatierungsflächen im Vergleich zu der kleinsten Partei bekommt. Dies ist in rechtlicher Hinsicht auch nicht zu beanstanden“, so seine Kritik zu der Kritik.

Stadtverwaltung korrigiert Obergrenzen für Plakate

Im Grundsatz sei das Handeln der Verwaltung nicht zu beanstanden, meint Dietrich Stang unter Bezugnahme auf juristische Entscheidungen mehrerer Verwaltungsgerichte. Danach könne das Verfahren der abgestuften Chancengleichheit bei einer Bürgermeisterwahl analog angewandt werden.

„Insoweit sei bei einer Personenwahl wie bei einer Parteienwahl zu bedenken, dass bei einer formalen Gleichbehandlung aller Kandidaten eine Verfälschung eintreten könnte, weil der Anschein des gleichen Gewichts aller Kandidaten erweckt und der Wähler über die Wahlbedeutung des einzelnen Kandidaten getäuscht wurde“, erläutert der Wahlleiter. „Es sei daher nicht zu beanstanden, wenn bei der Vergabe von Plakatflächen für die Wahl zum Bürgermeister hinsichtlich der Parteien, die (gemeinsame) Wahlvorschläge eingereicht haben, entsprechend deren Ergebnis bei der vorangegangenen Bürgermeisterwahl differenziert wird.“

Korrigiert hat die Verwaltung die Plakatierungs-Obergrenzen nun dennoch, unter Rückgriff auf das Ergebnis aus der Stichwahl aus dem Jahr 2015. Aus den 180 Plakaten für den amtierenden Bürgermeister wurden 196, die gemeinsame Kandidatin von CDU und SPD, Sandra Pietschmann, erhält 112. Nils Lessing von den Grünen und Andrea Metz von der FDP sind jeweils 48 Mal auf den Plakaten im Stadtgebiet zu sehen.

Final ist das möglicherweise nicht. Die Verwaltung habe „zur Klärung der hier in Rede stehenden Problematik auch mit dem Städte- und Gemeindebund NRW Kontakt aufgenommen“, informiert Wahlleiter Dietrich Stang. Diesem sei in der Kürze der Zeit allerdings keine abschließende Bewertung möglich gewesen – einen Vorschlag zur Verfahrensweise hat die Stadtverwaltung daher noch nicht erhalten.

Andere Städte hätten entsprechende Regelungen zur Plakatierung geregelt, jedoch nur bezüglich „grundsätzlicher Dinge“, so Stang, etwa Bereichsfestlegungen oder Plakatgrößen. Der Erlass einer möglichen Verordnung bedürfe einer fundierten Prüfung, so Stang. Verfolgen wolle man das mit Hinblick auf die nächsten Wahlen. Am Wochenende sollen die ersten Plakate aufgehängt werden.