Das Kindergartenjahr beginnt offiziell am 1. August. Foto: pixabay
Das Kindergartenjahr beginnt offiziell am 1. August. Foto: pixabay

Ratingen. Die Stadt Ratingen informiert über die Kita-Regelungen, die ab August gelten. 

Ratinger Eltern, deren Kinder eine Kita in unserer Stadt besuchen und nicht ohnehin schon von Gebühren befreit sind, müssen im August 2020 nur einen eingeschränkten Elternbeitrag bezahlen, so die städtische Verwaltung. Zudem ist im August 2020 die Beköstigung für alle Ratinger Kinder in städtischen Kitas weiterhin kostenlos. „Eine familienfreundliche Gebührenpolitik hat in Ratingen eine lange Tradition, und in Corona-Zeiten haben wir weitere Maßnahmen zu einer sehr deutlichen Entlastung der Eltern ergriffen“, sagt Bürgermeister Klaus Pesch. Die Stadt Ratingen gibt einen Überblick:

Bereits vor Ausbruch der Pandemie hat der Rat der Stadt Ratingen weit reichende Beschlüsse zur finanziellen Entlastung der Eltern gefasst, die deutlich über die Landesgesetzgebung hinausgehen. Diese Beschlüsse führen etwa dazu, dass der Besuch einer Ratinger Kita bzw. einer Kindertagespflege für Kinder mit Wohnsitz in unserer Stadt ab dem 1. August ein Jahr länger gebührenfrei ist, als es das Kinderbildungsgesetz vorsieht – in der Regel sind das drei Jahre.

Bereits zu Beginn des Lockdowns im März wurde beschlossen, die Elternbeiträge ab April ganz auszusetzen. Diese Regelung wurde schließlich bis zum 31. Juli ausgedehnt, obwohl die Kitas bereits Anfang Juni zu einem eingeschränkten Regelbetrieb zurückgekehrt sind.

Gebührenermäßigung im August

Am 1. August beginnt offiziell das neue Kindergartenjahr, und damit treten beschlossene Regelungen in Kraft, also zum Beispiel die erweiterte Gebührenfreiheit für Ü-3-Kinder.  Allerdings hat das Land NRW bis Mitte August noch den so genannten „eingeschränkten Regelbetrieb“ in Kitas verordnet. Das bedeutet unter anderem: Zur Einschränkung der persönlichen Kontakte in den Kitas wurde für alle Kinder der Betreuungsumfang um pauschal zehn Stunden reduziert. Wer also 45 gebucht hat, kann sein Kind 35 Stunden pro Woche betreuen lassen, aus 35 gebuchten Stunden werden 25, aus 25 schließlich 15.

Nun hat die Verwaltung entschieden, dass im gesamten August auch nur die reduzierten Stunden abgerechnet werden. Die Gebührenermäßigung gilt für alle Kitas gleich welchen Trägers in Ratingen, aber nicht für die Kindertagespflege. Dort ist die Betreuungszeit nicht eingeschränkt.

Darüber hinaus werden die Eltern bis Ende August – wie auch in den bisherigen Corona-Monaten – keine Entgelte für die Verpflegung in der Kita bezahlen müssen. Bei dieser Regelung spielt auch die Praktikabilität eine Rolle. Die Spitzabrechnung unter den geänderten Rahmenbedingungen wäre mit einem großen Verwaltungsaufwand verbunden gewesen, der in der Kürze der Zeit nicht zu leisten war. Diese Regelung gilt in allen Kitas in Trägerschaft der Stadt Ratingen.

Ab 17. August soll nach dem Willen der Landesregierung der Normalbetrieb in die Kitas zurückkehren. Ob das möglich sein wird, hängt von der Entwicklung der Corona-Pandemie ab. Sollte es gelingen, den Regelbetrieb uneingeschränkt aufzunehmen, wird sich auch die Gebühren- bzw. Entgeltsituation ab September wieder normalisieren. Und das bedeutet in Ratingen: Kitagebühren gemäß Satzung und Tabelle, in der Regel 36 Monate Gebührenfreiheit für Kinder mit Wohnsitz in Ratingen, moderate Entgelte für die Verpflegung.