Auf den Neanderland-Steig geht es quer durch die Natur - entlang des Wanderweges warten zahlreiche gastronomische Betriebe auf die Gäste. Foto: André Volkmann
Auf den Neanderland-Steig geht es quer durch die Natur - entlang des Wanderweges warten zahlreiche gastronomische Betriebe auf die Gäste. Foto: André Volkmann

Kreis Mettmann. Bis zu 100 gastronomische Betriebe, die durch ihre Nähe zum Neanderland-Steig einen Beitrag zur Attraktivität dieses Wanderweges leisten, will der Kreistag jetzt mit einer Förderung von 5.000 Euro je Betrieb zur Abmilderung Corona-bedingter Einbußen unter die Arme greifen.

Insgesamt 500.000 Euro stehen für die Fördermaßnahmen zur Verfügung.

Seit der Einweihung des Neanderland-Steigs vor sieben Jahren vermarktet der Kreis Mettmann mit seiner touristischen Marke „neanderland“ den Fernwanderweg. In dieser Zeit hat sich der Wanderweg zum „Premiumprodukt des Neanderlands“ mit einer immer größeren Bekannt- und Beliebtheit entwickelt, so die Kreisverwaltung. Ein wesentlicher Bestandteil für diese positive Entwicklung sei die vielfältige und regionaltypische Gastronomie entlang des Steigs.

Gerade in den Zeiten der Corona-Pandemie soll nun die Marke Neanderland in allen zehn kreisangehörigen Städten durch Stärkung des Neanderland Steigs gestützt werden. Daher sollen die nahe am Wanderweg gelegenen gastronomischen Betriebe eine Corona-Hilfe durch den Kreis Mettmann erhalten.

Zu den förderungswürdigen heimischen gastronomischen Betrieben zählen laut Kreisverwaltung Restaurants, Schankwirtschaften, Cafés, Eisdielen sowie Imbissbetriebe mit Sitzplätzen und Sanitäranlagen.

Ausgeschlossen sind hingegen Hotelbetriebe sowie gemischte Gastronomie- und Hotelbetriebe, Bars und Vergnügungslokale, Caterer, Discotheken und Tanzlokale, reine Stehimbisse, Kantinen und Trinkhallen sowie Betriebe mit reinem Außerhausverkauf und reine Lieferdienste. Auch national und/oder international agierende Unternehmen sind ausgenommen.

Förderung an Voraussetzungen geknüpft

Die folgenden Bedingungen müssen von den zugelassenen Betrieben erfüllt sein, informiert der Kreis Mettmann:

  • Der Betrieb liegt im Kreis Mettmann
  • Die Förderung muss beantragt werden
  • Bewilligt werden die Anträge der 100 Betriebe, die in einem Radius von 500 Metern am nächsten zum Neanderland-Steig (nur Hauptweg, weder Zuweg noch Entdeckerschleife) gelegen sind. Maßgeblich ist die vom Vermessungs- und Katasteramt des Kreises ermittelte Luftlinienentfernung

Das Antragsformular gibt es ab dem 3. August unter www.sonderlage-kreis-mettmann.de. Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag ist per Post an den Kreis Mettmann, Amt für Tourismus und Kultur, Düsseldorfer Str. 26, 40822 Mettmann zu senden. Auch der Einwurf in den Nachtbriefkasten am Kreishaus ist möglich.

Der Abgabe der Anträge ist zulässig von Montag, 3. August, bis einschließlich Sonntag, 16. August, um 24 Uhr. Es zählt der Poststempel bzw. die Abgabe am Nachtbriefkasten.

Rückfragen beantworten Arne Jährling und Anette Pesler vom Team Tourismus des Kreises telefonisch unter 02104 992070 und 02104 992053 oder per Mail unter [email protected].