Polizeieinsatz im Stadtgebiet. Symbolfoto: Polizei
Polizeieinsatz im Stadtgebiet. Symbolfoto: Polizei

Kreis Mettmann.  Am Freitagmorgen hat die Polizei kurz hinter der Hildener Stadtgrenze einen betrunkenen und unter Drogen stehenden Autofahrer aus dem Verkehr gezogen.

Laut Polizei gegen 7 Uhr meldete sich am Freitagmorgen ein Zeuge, der einem schwarzen Volvo mit Solinger Kennzeichen folgte. Der Grund: Der Wagen aus Solingen fuhr in Schlangenlinien über den Ostring in Hilden.

Mehrfach geriet der Volvo in den Gegenverkehr, entgegenkommende Autos mussten abbremsen, um einen Unfall zu vermeiden. Als der Volvo an einem Starenkasten des Kreises Mettmann vorbeifuhr, soll der V70-Fahrer dem Kamera-Objektiv den Mittelfinger entgegengestreckt haben, das will der Zeuge beobachtet haben. Die Polizei ermittelt hierzu.

Am Ende des Ostrings geriet der Volvo auf die dortigen Sperrflächen, bevor der Wagen bei Rot nach rechts in die Walder Straße abbog und in Richtung Solingen weiterfuhr.

Trunkenheitsfahrt endet hinter der Stadtgrenze

Kurz hinter der Hildener Stadtgrenze beendete die Polizei die Fahrt des Volvo. Eine alarmierte Streifenwagenbesatzung konnte zu dem Auto aufschließen und den Volvo somit auf der Hildener Straße stoppen.

„Bei der Überprüfung war den kontrollierenden Beamten sofort klar, dass der 46-jährige Solinger am Steuer des Wagens ganz erheblich berauscht war“, berichtet die Polizei. Den Beamte sei erheblicher Alkoholgeruch entgegengeschlagen, zudem habe der Mann gelallt un deutliche deutliche Ausfallerscheinungen gezeigt. Die Durchführung eines Alkoholtests lehnt der Autofahrer ab.

Zur ärztlichen Entnahme einer Blutprobe und weil er sich nicht ausweisen und auch keinen Führerschein vorzeigen konnte, wurde der Solinger – unter Anwendung von Zwangsmitteln – zur Polizeiwache nach Hilden gebracht. Dabei und im weiteren Verlauf der polizeilichen Maßnahmen beleidigte der Mann die Einsatzkräfte.

Die Polizei leitete Strafverfahren wegen einer Trunkenheitsfahrt mit Verkehrsgefährdung, wegen Widerstand und tätlichem Angriff gegen Vollstreckungsbeamte sowie wegen Körperverletzung und Beleidigung ein. Da wegen des Verhaltens des Beschuldigten der begründete Verdacht aufkam, dass dieser zusätzlich auch unter dem Einfluss von Drogen stand, wurden mehrere Blutprobenentnahmen angeordnet. Der Beschuldigte verblieb sodann zur Ausnüchterung und Verhinderung weiterer Straftaten in polizeilichem Gewahrsam.

Nachdem ein zur Mittagszeit freiwillig durchgeführter Alkoholtest einen Wert von immer noch mehr als 1,5 Promille ergab, ordnete ein Richter die weitere Fortdauer des polizeilichen Gewahrsams zur Ausnüchterung bis zum frühen Freitagabend an.