Masken bleiben Pflicht. Sie aufzubewahren - und nicht zu vergessen beim Verlassen der Wohnung - eröffnet ganz neue Spielräume für kreative Köpfe. Foto: Kling

Seit Mittwoch ist eine neue Version der Corona-Schutzverordnung gültig. Sie bringt einige Änderungen bei Feiern und Veranstaltungen, die erst einmal bis zum 11. August gelten sollen.

Auch die Maskenpflicht ist damit verlängert worden. Sie gilt bis zum 11. August beim Einkaufen, im öffentlichen Nahverkehr, in Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Arztpraxen – letztlich überall dort, wo der Abstand nicht eingehalten werden kann.

Medienberichten zufolge beweisen immer mehr Studien, wie sehr das Tragen von Mund- und Nasenschutz dazu beitragen kann, die Verbreitung des Virus zu verhindern. Als Beispiel gilt Jena, wo als erstes die Maskenpflicht umfassend eingeführt wurde – und wo es danach fast keine neuen Infektionen mehr gab.

Inzwischen verweisen Experten außerdem darauf, dass Masken sehr wohl bis zu einem gewissen Grad auch den Träger schützen und nicht nur andere. Aber sie appellieren auch: Abstand bleibt die wichtigste Maßnahme im Kampf gegen die Seuche.

Seit Mittwoch dürfen auch wieder Veranstaltungen und Versammlungen mit bis zu 300 Menschen stattfinden. Für Veranstaltungen im Freien und in geschlossenen Räumen gibt es unterschiedliche Vorschriften zu Abstand, Rückverfolgbarkeit und Maske. Großveranstaltungen wie Volksfeste aller Art bleiben aber bis mindestens 31. Oktober untersagt.

„Feiern aus herausragendem Anlass“ dürfen jetzt mit 150 Teilnehmern stattfinden, bisher waren es 50. Abstandsgebote gelten hierbei nicht, aber die Rückverfolgbarkeit muss sichergestellt sein. Will heißen: Der Veranstalter muss wissen, wer alles auf dem Fest war, falls jemand der Gäste sich als infiziert herausstellen sollte.

„Kontaktsport“, also Sportarten wie Fußball oder Handball, dürfen jetzt in Gruppen bis zu 30 Leuten ausgeübt werden. Spiele sind also wieder erlaubt, bis zu 300 Zuschauer dürfen kommen, wenn ihre Namen registriert sind.

Nicht überall stoßen die neuen Regelungen auf Zustimmung. Jörg Ostermann beispielsweise, Beigeordneter der Stadt Velbert, sieht sie angesichts gestiegener Infektionszahlen in Velbert kritisch: „Die neuen Lockerungen sind kein Freifahrtschein für einen unbesorgten und nachlässigen Umgang mit den weiterhin geltenden und berechtigten Abstands- und Hygienevorschriften und der Maskenpflicht. Ich appelliere an alle Bürgerinnen und Bürger: Beachten Sie die Regeln, sowohl in der Freizeit als auch bei der Arbeit. Nur so können wir die Ausbreitung eindämmen.”

Auch die Wülfrather Rockmusiker-Gemeinschaft (WüRG) sieht keinen Grund, an ihrem Konzept für Veranstaltungen im Freien etwas zu ändern: „Wir bleiben bei maximal 100 Leuten, weil wir wissen, dass dieses Konzept funktioniert und wir die Sicherheit und Rückverfolgbarkeit so genau wie möglich gewährleisten können“, erklärt Marc Tuschy von der WüRG auf Anfrage. Das Feedback der Gäste habe die WüRG dazu ermutigt.

„Uns geht es darum, wieder Kultur zu bieten und nicht das Maximum des „Erlaubten aus jeder Veranstaltung zu holen“, sagt Tuschy. „Leider glauben wir aber auch, dass wir dieses Jahr keine Clubs in unserem WüRG-Haus anbieten werden.“