Am 13. September wird der Integrationsrat gewählt. Foto: pixabay
NRW hat gewählt. Ein Kommentar. Foto: pixabay

Mettmann. Um den veränderten Bedingungen während der Corona-Pandemie Rechnung zu tragen, wurde für die Integrationsratswahl die gesetzliche Frist zur Einreichung der Unterlagen für Listen-oder Einzelbewerber bis zum 27. Juli, 18 Uhr, verlängert. Darauf weist die Stadtverwaltung hin.

Um eine notwendige Prüfung der Vorschläge durchführen zu können, sollten die Anträge bis zum 20. Juli 2020 bei der Stadtverwaltung Mettmann eingegangen sein.

Am 13. September wird der Integrationsrat gewählt, der sich aus direkt gewählten Vertretern und Ratsmitgliedern zusammensetzen wird. Der Integrationsrat ist die politische Interessenvertretung aller Migrantinnen und Migranten in der Stadt. Er ist ein Fachgremium, in dem alle integrationspolitisch relevanten Themen behandelt werden können.

In den vergangenen Jahren hat der Integrationsrat einige Ergebnisse erzielt: die Förderung des muttersprachlichen Unterrichts in Mettmann, die gezielte Information über Zugänge zum Bildungssystem oder die Schaffung von Transparenz unterschiedlicher Kulturen und Religionen sind nur einige Beispiele.

Die Stadtverwaltung erläutert zu den Voraussetzungen: „Es ist daher wichtig, dass sich möglichst viele Migrantinnen und Migranten aller Altersgruppen und auch andere Bürgerinnen und Bürger für eine Kandidatur im Integrationsrat entscheiden. Die Nationalität spielt keine Rolle. Wer sich bewirbt, muss lediglich das 18. Lebensjahr vollendet haben, sich seit einem Jahr rechtmäßig in Deutschland aufhalten und mindestens die letzten drei Monate mit seinem Hauptwohnsitz in Mettmann gemeldet sein.“

Wer Interesse hat, als Einzel- oder Listenkandidaten für die Wahl des Integrationsrates zu kandidieren, kann sich mit der Stadtverwaltung in Verbindung setzen.

Informationen über die Aufgaben des Integrationsrats und Antragsvordrucke für Einzelbewerber und Listenwahl gibt es im Rathaus bei Anja Karp, Telefon 02104 980-450, E-Mail  [email protected].