Rettungsboot in Corona-Zeiten: Die Stadt Ratingen hat ein millionenschweres Hilfsprogramm auf den Weg gebracht. Foto: pixabay
Rettungsboot in Corona-Zeiten: Die Stadt Ratingen hat ein millionenschweres Hilfsprogramm auf den Weg gebracht. Foto: pixabay

Ratingen. Ab sofort können kleinere Betriebe, Vereine und Selbständige aus Ratingen, die wirtschaftlich besonders von der Corona-Krise getroffen wurden, städtische Hilfen beantragen. Das teilt die städtische Verwaltung mit.

Das Antragsverfahren für das millionenschwere städtische Hilfsprogramm, das der Haupt- und Finanzausschuss des Rates am 12. Mai beschlossen hat, ist online.

Bürgermeister Klaus Pesch hatte den städtischen Hilfsfonds initiiert, um damit zwei Ziele auf einmal zu erreichen. „Wir retten Existenzen, und gleichzeitig erhalten wir die allgemein und zu Recht hoch geschätzte Ratinger Lebensqualität. Denn das tolle Flair unserer Stadt verdanken wir in erheblichem Maße der bunten Vielfalt an liebenswerten, inhabergeführten Geschäften, Lokalen und Dienstleistern, engagierten Vereinen und kreativen Kulturschaffenden.“ Der Hauptausschuss des Rates beschloss das Programm mit großer Mehrheit.

Das Zuschussprogramm hat ein Volumen von maximal 6,5 Millionen Euro (davon drei Millionen als zweckgebundene und rückzahlbare Liquiditätsbeihilfe). Es ist angelegt als ergänzende Unterstützung zu den bestehenden Bundes- und Landesförderprogrammen zur Bewältigung der Corona-Pandemie. „Diese Maßnahmen wirken meist sehr kurzfristig“, erläutert Bürgermeister Pesch. „Wir wollen darüber hinaus denjenigen helfen, die nachweislich nicht über die Runden kommen, obwohl sie bereits Bundes- und Landeshilfen in Anspruch genommen haben, indem wir Mittel zur Überbrückung von mittelfristigen Engpässen zur Verfügung stellen.“

Städtisches Hilfsprogramm ruht auf drei Säulen

Inhabergeführte Einzelhandelsgeschäfte, Hotels, Gastronomiebetriebe sowie Dienstleister wie Friseure, Kosmetikstudios, Tanzschulen, Reisebüros oder Kinos mit Sitz in Ratingen können ebenso wie hauptberuflich freischaffende Ratinger Künstler einen Zuschuss von maximal 6.000 Euro beantragen (jeweils 2.000 Euro in den Monaten Juli, August und September).

Dafür müssen die Antragsteller allerdings eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Die wichtigsten: Der Betrieb darf zum Beispiel eine bestimmte Größe nicht überschreiten (nicht mehr als 35 Vollzeitbeschäftigte zum Stichtag 28. Februar 2020) und er muss Umsatzeinbußen in einer bestimmten Höhe aufgrund der Corona-bedingten Einschränkungen nachweisen. Diesen Topf füllt die Stadt mit insgesamt drei Millionen Euro.

Dieselben Berechtigten können darüber hinaus auch Sonderdarlehen in gleicher Höhe beantragen, die ausschließlich als kurzfristige Überbrückungshilfen zur Bewältigung von Fixkosten dienen sollen. Sie sind daher zweckgebunden für Mietzahlungen, und zwar nur dann, wenn sich auch der Vermieter an den Hilfsmaßnahmen für gebeutelte Geschäftsleute beteiligt. Das Maximalvolumen beträgt auch hier drei Millionen Euro.

Eine halbe Million Euro stellte der Rat darüber hinaus für darbende Ratinger Vereine zur Verfügung – als Sonderzuschuss zum Ausgleich von größeren Verlusten zum Beispiel durch einen erheblichen Rückgang der Mitgliederbeiträge. Auch aus diesem Topf gibt es im Einzelfall maximal 6.000 Euro.

Alle Informationen und Vordrucke können unter www.ratingen.de heruntergeladen werden.