Menschen mit Demenz benötigen täglich Fürsorge. Foto: pixabay
Menschen mit Demenz benötigen täglich Fürsorge. Foto: pixabay

Kreis Mettmann. Das Demenznetz im Kreis Mettmann bietet Angehörigen von Menschen mit Demenz Beratung und Unterstützung. Letztere bietet nun auch ein neues Gesetz.

Angehörige von Menschen mit Demenz stehen täglich vor Herausforderungen, unter anderem, weil die Tagespflege nicht stattfindet, Freunde nicht zu Besuch kommen oder eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss. Es braucht Kraft, Geduld und Ausdauer, um diese, für andere alltägliche Situationen, zu meistern.

Alle, die einen Angehörigen pflegen, sollten die Möglichkeit nutzen, Informationen und Beratung zu erhalten, so die Caritas unter Verweis auf die Beratungsstellen des Demenznetzes im Kreis Mettmann. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der jeweiligen städtischen Demenznetze stehen für Gespräche – im Moment mehrheitlich per Telefon oder E-Mail – zur Verfügung. Sie informieren und beraten zum Krankheitsbild der Demenz und geben Auskunft zu möglichen Unterstützungs- und Entlastungsmöglichkeiten sowie Tipps für den Alltag.

Die Mitarbeitenden der Beratungsstellen wissen auch, welche Entlastungen im Bereich der Pflege zu Hause mit dem in Kraft getretenen „Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“, einhergehen.

Diese Entlastungen beinhalten laut Caritas im Kreis Mettmann unter anderem:

  • Die bisherige Ansparmöglichkeit von nicht in Anspruch genommenen Entlastungsleistungen aus dem Jahr 2019 wird einmalig um drei Monate bis zum 30. September 2020 verlängert
  • Pflegebedürftige im Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € – abweichend von den derzeit geltenden Vorgaben nach Landesrecht – auch anderweitig verwenden. Dies gilt zeitlich befristet bis zum 30. September 2020 beispielweise für haushaltsnahe Dienstleistungen.
  • Bislang erhalten Beschäftigte für bis zu zehn Tage Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung, wenn plötzlich ein Pflegefall in der Familie auftritt und sie die Pflege für einen Angehörigen zu Hause organisieren müssen. Bis zum 30. September 2020 wird Pflegeunterstützungsgeld auch gezahlt, wenn eine Versorgungslücke bei der Pflege zu Hause entsteht (weil z.B. eine Pflegekraft ausfällt oder ein ambulanter Pflegedienst schließt). Anders als heute wird das Pflegeunterstützungsgeld zeitlich befristet nicht mehr bis zu 10, sondern bis zu 20 Tage lang bezahlt.
  • Das Recht, der Arbeit wegen einer akuten Pflegesituation in der eigenen Familie fernzubleiben, umfasst bis zum 30. September 2020 ebenfalls 20 statt wie bisher 10 Tage. Zudem werden weitere pandemiebedingte Flexibilisierungen im Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz vorgenommen.

Weitere Informationen gibt es bei den Demenz-Beratungsstellen im Kreis Mettmann und bei der Fachstelle Demenz der Caritas sowie online unter www.caritas-mettmann.de.