Wegeschranken dürfe nicht unberechtigt geöffnet werden. Foto: pixbay
Wegeschranken dürfe nicht unberechtigt geöffnet werden. Foto: pixbay

Wülfrath. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass das unberechtigte Öffnen von Wegeschranken eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

Die Wegeschranken am Panorama-Radweg werden zur Zeit häufiger von Unberechtigten geöffnet. Die Stadt Wülfrath teilt dazu mit: „Es ist wichtig, dass diese Schranken ständig geschlossen bleiben, damit vor einer Straßenüberquerung das Tempo von Radfahrern, E-Bikern und anderen Nutzern der Trasse herausgenommen wird.“

Die geöffneten Wegeschranken würden dazu verführen, Straßen unvorsichtig und mit zu hoher Geschwindigkeit zu queren. Das berge ein hohes Unfallrisiko.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die unberechtigte Öffnung der Wegeschranken eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die geahndet wird, sobald der Verursacher ermittelt wird.