Ab 8. Juni besteht für Kinder wieder ein Anspruch auf Bildung und Betreuung. Foto: pixabay
Ab 8. Juni besteht für Kinder wieder ein Anspruch auf Bildung und Betreuung. Foto: pixabay

Mettmann. Ab Montag, 8. Juni, wird das Betretungsverbot für Kitas und Einrichtungen der Tagespflege aufgehoben und ein eingeschränkter Regelbetrieb aufgenommen. Darüber informiert die Stadtverwaltung.

Alle Kinder haben am dem 8. Juni grundsätzlich wieder einen Anspruch auf Bildung, Betreuung und Erziehung in einem Angebot der Kindertagesbetreuung.

Aufgrund der nach wie vor bestehenden Corona-Pandemie soll die Betreuung unter Maßgaben des Infektionsschutzes in Kindertageseinrichtungen grundsätzlich in einem eingeschränkten Umfang angeboten werden. Die Kitas orientieren sich an den jeweiligen Betreuungsverträgen und den zeitlichen Betreuungsumfang. Dies bedeutet, dass vorerst folgende Betreuungszeiten  angeboten werden: 15 statt 25 Stunden, 25 statt 35 Stunden und 35 statt 45 Stunden wöchentlich. Jede Einrichtung legt die Öffnungs- und Betreuungszeiten selbst fest.

Eine Bevorzugung einzelner Personengruppen ist ab dem 8. Juni nicht mehr vorgesehen. Dies bedeutet, dass der eingeschränkte Regelbetrieb auch für die Kinder gilt, deren Eltern in der bisherigen Notbetreuung im Einzelfall eine umfangreichere Betreuung in Anspruch nehmen konnten.

In der Kindertagespflege erfolgt die Betreuung in der Regel im Umfang der bestehenden Betreuungsverträge, soweit es die Rahmenbedingungen personell und räumlich zulassen.

Das Jugendamt der Kreisstadt Mettmann weist darauf hin, dass Eltern in jedem Fall Kontakt mit den Kindertageseinrichtungen bzw. Kindertagespflegepersonen aufzunehmen sollten. So können sich Kita und Eltern über den Betreuungsumfang oder die Hygienevorschriften abstimmen.

Elternbeiträge werden zur Hälfte erlassen

Da eine volle Betreuung noch nicht stattfindet, werden die Elternbeiträge für die Monate Juni und Juli für die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege zur Hälfte erlassen. Bei den Eltern, die eine Einzugsermächtigung erteilt haben, erfolgt jeweils die Abbuchung des halben regulären Beitrags.

Bei den Eltern, die die Überweisungen per Dauerauftrag übermitteln, erfolgt jeweils eine Rückerstattung über die Hälfte des Kitabeitrags. Die Verwaltung bittet um Verständnis, dass aufgrund der großen Anzahl der betreuten Kinder die Rückerstattung einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

Aktuelle Informationen für Eltern sowie Informationen für Träger, Leitungen und Personal über die schrittweise Öffnung der Kindertagesbetreuung können der Homepage des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration entnommen werden.