Bei Rats- und Ausschusssitzungen muss die Mund-Nasen-Maske solange getragen werden, bis Teilnehmende sich an ihren Plätzen befinden. Foto: pixabay
Bei Rats- und Ausschusssitzungen muss die Mund-Nasen-Maske solange getragen werden, bis Teilnehmende sich an ihren Plätzen befinden. Foto: pixabay

Wülfrath. Die Stadt Wülfrath weist darauf hin, dass bei der Teilnahme an Rats- und Ausschusssitzungen weiterhin besondere Schutzvorkehrungen einzuhalten sind. 

In den Rats- und Ausschusssitzungen gelten die Vorgaben hinsichtlich des Infektionsschutzes und der Hygiene. Das bedeutet, dass zwischen den einzelnen Sitzplätzen mindestens anderthalb Meter Abstand einzuhalten sind. Die Laufwege im Gebäude sind zudem entsprechend markiert.

Hinzu kommt, dass im Gebäude – morgen und in der kommenden Woche jeweils in der Sporthalle Goethestraße – die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht, solange Teilnehmende sich nicht an dem für die vorgesehenen Platz befinden.

Beim Betreten und Verlassen des Gebäudes, beim Aufsuchen der Waschräume und auf allen Wegen gilt: Bedeckung über Mund und Nase ziehen. Erst wer sitzt, kann die Mund-Nasen-Bedeckung abnehmen, so die städtische Verwaltung.