"Eine gute Nachricht": Christian Untrieser, Claudia Schlottmann und Martin Sträßer. Foto: Büro Sträßer

Kreis Mettmann. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat die Investitionen in die NRW-Soforthilfe und das Soforthilfeprogramm des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW) ausgeweitet. „Eine gute Nachricht“, finden die örtlichen Landtagsabgeordneten Claudia Schlottmann, Martin Sträßer und Dr. Christian Untrieser.

In NRW gebe es nun auch eine finanzielle Unterstützung für Solo-Selbstständige, Freiberufler und Künstler, bei denen die „Soforthilfe“ bislang nicht greife, berichten die Abgeordneten. Diese „Vertrauensschutz-Lösung“ helfe Solo-Selbstständigen, die Folgen der Krise abzumildern.

Wer im März oder April 2020 einen Förderantrag zum Programm „NRW-Soforthilfe 2020“ gestellt habe, könne einmalig 2.000 Euro für Lebenshaltungskosten geltend machen. Nach den bisherigen Regelungen des Bundes sei das nicht möglich gewesen.

Dazu Schlottmann, Sträßer und Untrieser: „Die Landesregierung NRW hat daraufhin eine schnelle, faire Lösung entwickelt und stellt nun eigene Mittel bereit. Das ist für unsere freischaffenden Künstlerinnen und Künstler im Kreis Mettmann eine sehr gute Nachricht.“

Zudem werde das Sonderförderprogramm für Künstler aufgestockt. Mit zusätzlichen Mitteln in Höhe von 27 Millionen Euro werde die Unterstützung für freischaffende Künstler ausgeweitet: „Das Mitte März aufgelegte Soforthilfeprogramm des Ministeriums für Kultur- und Wissenschaft wird auf 32 Millionen Euro aufgestockt. Bis zu 13.000 weitere Kulturschaffende erhalten damit einen Zuschuss für den Lebensunterhalt von 2.000 Euro für die Monate März und April.“

Hier die Regelungen im Überblick:

–             Antragsberechtigte, die bereits einen Antrag gestellt haben, bislang aufgrund der Mittelbegrenzung auf fünf Millionen Euro jedoch nicht zum Zuge gekommen sind, erhalten unter Nachweis ihrer künstlerischen Tätigkeit (Mitgliedschaft in Künstlersozialkasse oder anderem Künstlerbund) einen finanziellen Zuschuss für ihren Lebensunterhalt in Höhe von 2.000 Euro für die Monate März und April. Voraussetzung ist, dass sie im März und April keine Leistungen aus dem MKW-Programm, der NRW-Soforthilfe 2020 oder der Grundsicherung bezogen haben.

–             Auch die Unterstützung für jene Antragssteller, deren Antrag bereits positiv beschieden wurde, wird auf pauschal 2.000 Euro erhöht.

–             Alle Solo-Selbstständigen sind verpflichtet, am Ende des dreimonatigen Bewilligungszeitraums eine Erklärung abzugeben. Darin legen sie dar, ob sie die NRW-Soforthilfe vollständig zur Deckung des Corona-bedingt entstandenen Liquiditätsengpasses benötigt haben. Andernfalls müssen sie zu viel erhaltene Hilfe zurückzahlen. Die nun getroffene Regelung sieht vor, dass sie bei diesem Nachweis 2.000 Euro für den Lebensunterhalt ansetzen können.

–             Voraussetzung ist, dass die Antragsteller weder im März noch im April Arbeitslosengeld  II beantragt haben. Nicht gewährt wird dieser indirekte Zuschuss des Landes auch, wenn sie bereits eine Unterstützung aus dem Sofortprogramm des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft für Künstlerinnen und Künstler erhalten haben.

Weitere Informationen unter:

https://www.wirtschaft.nrw/pressemitteilung/landesregierung-weitet-investitionen-die-nrw-soforthilfe-und-das-mkw