Stellen Gastronomiebetriebe Stühle im öffentliche nRaum auf, kostet sie das eine Sondernutzungsgebühr. Foto: pixabay
Stellen Gastronomiebetriebe Stühle im öffentliche nRaum auf, kostet sie das eine Sondernutzungsgebühr. Foto: pixabay

Düsseldorf. Der Bund der Steuerzahler NRW appelliert an Kommunen, Gastronomen und Geschäftsinhaber zu unterstützen.

Einige Städte in Nordrhein-Westfalen, darunter beispielsweise Meerbusch und Dormagen, verzichten in diesem Jahr auf die so genannte Terrassengebühr. Dabei handelt es sich um eine Sondernutzungsgebühr, die Gastronomen zahlen müssen, wenn sie Tische und Stühle zur Bewirtung ihrer Gäste im öffentlichen Raum vor ihren Lokalen aufstellen.

„Mit diesem Verzicht unterstützen die Städte aktiv ihre Gastwirte, die von der Corona-Krise besonders hart getroffen werden“, lobt Rik Steinheuer, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler (BdSt) NRW. Der Verein appelliert an alle Städte und Gemeinden, die normalerweise die Terrassengebühr erheben, in diesem Jahr darauf zu verzichten.

Auch „Kundenstopper“ mit Gebühren belegt

Sondernutzungsgebühren zahlen auch Geschäftsinhaber, wenn sie beispielsweise kleine Plakatständer oder Werbeplakate vor ihren Läden im öffentlichen Raum aufstellen. Derzeit nutzen viele von ihnen diese Mittel, um vor ihren Geschäften wartende Kunden auf Abstand zu halten oder sie beim Betreten und Verlassen des Ladens zu lenken.

„Es sollte selbstverständlich sein, dass die Kommunen in diesen Fällen keine Sondernutzungsgebühr erheben“, so Steinheuer. „Schließlich setzen die Geschäftsinhaber damit die staatlichen Anweisungen um, mit denen wir die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen versuchen.“ Gleiches gilt nach seiner Ansicht, wenn Geschäftsinhaber Stühle aufstellen, damit gerade ältere oder gehbehinderte Menschen nicht im Stehen warten müssen.

„In dieser schwierigen Zeit benötigen Geschäftsleute dringend Unterstützung. Die Kommunen können diese gewähren und so dazu beitragen, den Unternehmen durch die Krise zu helfen“, sagt Steinheuer.