Die Aufschrift
Die Aufschrift "Rathaus" ist an einer Wand angebracht. Foto: Volkmann/symbolbild

Mettmann. Aufgrund der aktuellen Situation könnte der Rat seine Befugnisse vorübergehend auf den Haupt- und Finanzausschuss (HFA) übertragen.

Durch die Übertragung der Befugnisse könnte in dem so erleichterten Verfahren der Hauptausschuss anstelle des Rates Beschlüsse fassen. Üblicherweise hätte der Stadtrat die Entscheidungen zu treffen, nachdem der Haupt- und Finanzausschuss getagt hat.

Dass der Hauptausschuss die Ratskompetenzen übernimmt, wird möglich durch das neue Epidemiegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Sollte die Mehrheit zustande kommen, wird der Haupt- und Finanzausschuss stellvertretend für den Rat am 28. April – eine Woche später als die ursprünglich angesetzte Ratssitzung – tagen, um ausschließlich haushaltsrelevante Tagesordnungspunkte zu beschließen. Ziel ist es, den bestehenden Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2020 zu verabschieden.

Möglich ist die Übertragung bei entsprechendem Mehrheitsbeschluss der Ratsmitglieder. Hierzu ist eine Zweidrittelmehrheit der Ratsmitglieder erforderlich, die die Stadtverwaltung bis Montag, 20. April, einholen will.

Die geplante Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wird dann in der Aula des Konrad-Heresbach-Gymnasiums stattfinden, um die bestehenden Hygiene- und Abstandsregeln einhalten zu können.