Die Polizei führte im Stadtgebiet Verkehrskontrollen durch. Symbolfoto: Polizei
Die Polizei führte im Stadtgebiet Verkehrskontrollen durch. Symbolfoto: Polizei

Kreis Mettmann. Eine private Fahrstunde auf dem Parkplatz eines Supermarktes in Langenfeld handelt einem 45-Jährigen und seinem Sohn Ärger mit der Polizei ein.

Im Rahmen ihrer Streifenfahrt war Polizeibeamten am Sonntag gegen 11.30 Uhr ein grauer Skoda aufgefallen, der außerhalb der Öffnungszeiten auf dem Parkplatz eines großen Supermarktes an der Rheindorfer Straße hin und her gefahren war. Die Beamten beschlossen, den Autofahrer zu kontrollieren. Dabei stellte sich heraus, dass der Wagen von einem erst 16 Jahre alten Langenfelder gefahren wurde, sein Vater saß auf dem Beifahrersitz. Der 45-Jährige gab gegenüber den Beamten an, mit seinem Sohn das Autofahren üben zu wollen.

Die Polizeibeamten klärten den Vater darüber auf, dass damit nicht nur sein Sohn aufgrund des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eine Straftat begangen habe, sondern auch er selbst, da er als Halter eines Wagens zugelassen hatte, dass jemand sein Auto führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat.

Somit mussten die Polizeibeamten letztendlich gleich zwei Strafverfahren einleiten – gegen den 45-jährigen Halter des Wagens sowie gegen seinen 16-jährigen Sohn.

Fahrstunden auf öffentlich zugänglichen Plätzen untersagt

Die Polizei appelliert vor dem Hintergrund dieses Vorfalls an Autofahrer und Fahranfänger: „Bitte unterlassen sie private Fahrstunden auf öffentlich zugänglichen Plätzen!“

Dabei spielt es laut Polizei keine Rolle, ob die Fahrübungen auf Supermarkt-Parkplätzen, Anwohner-Parkplätzen oder Parkflächen in Gewerbegebieten stattfinden: „Sobald die Parkmöglichkeiten für alle Verkehrsteilnehmer frei zugänglich sind, dürfen sie zu Übungszwecken nicht genutzt werden“. Das sei auch der Fall, wenn sich das Grundstück in Privatbesitz befindet.

Die Polizei rät stattdessen dazu, private Fahrstunden auf offizielle Verkehrsübungsplätze zu verlegen.