Hilfe für Selbstständige: Auf Antrag bei der Rentenversicherung können Baitragszahlungen bis Ende Oktober ausgesetzt werden. Foto: pixabay
Hilfe für Selbstständige: Auf Antrag bei der Rentenversicherung können Baitragszahlungen bis Ende Oktober ausgesetzt werden. Foto: pixabay

Düsseldorf. Selbstständige, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sind und durch die Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten, können laut Deutscher Rentenversicherung Rheinland auf Antrag ihre Beitragszahlung bis 31. Oktober aussetzen.

Betroffene können sich unter Hinweis auf die Corona-Pandemie formlos an ihren Rentenversicherungsträger wenden und eine Aussetzung der laufenden Beitragszahlung beantragen. Die Regelung gilt auch für Beiträge, die aufgrund einer Stundungsvereinbarung in Raten gezahlt werden. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung Rheinland in Düsseldorf hin.

Die Rentenversicherung wird zu einem späteren Zeitpunkt eine rückwirkende Überprüfung des Versicherungsverhältnisses vornehmen und die Höhe der Beiträge den tatsächlichen Verhältnissen anpassen. Der Zeitpunkt der Überprüfung wird den Betroffenen vorab mitgeteilt.

Selbstständige, die von der Möglichkeit die Beitragszahlung auszusetzen Gebrauch machen möchten, erreichen die Deutsche Rentenversicherung derzeit schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg. Das kostenfreie Service-Telefon der Rentenversicherung steht unter der Nummer 0800 1000 4800 zur Verfügung. Aktuell ist hier mit einem erhöhten Anrufaufkommen und längeren Wartezeiten zu rechnen.

Grundlegende Informationen zur Versicherungspflicht und Beitragszahlung von Selbstständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung enthält die Broschüre „Selbstständig – Wie die Rentenversicherung Sie schützt“. Sie kann am Service-Telefon bestellt oder unter diesem Link zur Broschüre heruntergeladen werden.

Über die Online-Dienste unter www.deutsche-rentenversicherung.de ist die Rentenversicherung rund um die Uhr erreichbar.