Die Entscheidung zu Elternbeiträgen für die Betreuung ist für den Monat April gefallen. Foto: pixabay
Die Entscheidung zu Elternbeiträgen für die Betreuung ist für den Monat April gefallen. Foto: pixabay

Wülfrath. Der Stadtrat hat die Aussetzung der Betreuungsbeiträge für den Monat April nun auch in seiner Sitzung am 31. März beschlossen.

„Aktuell gilt es, die schwierigen pandemiebedingten Einschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger in Wülfrath angemessen zu gestalten“, so die Stadtverwaltung. Viele Familien stehen durch die durch das Land angeordneten Vorgaben vor persönlichen und finanziellen Herausforderungen.

Nach Einigung des Landes mit den kommunalen Spitzenverbänden hat nun der Rat der Stadt Wülfrath in seiner Sitzung vom 31. März einstimmig beschlossen, dass die Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und im Offenen Ganztag für den Monat April ausgesetzt werden.

Der Ratsbeschluss war notwendig, da es sich nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelte. Daher mussten die vorgeschriebenen Verfahren der kommunalen Entscheidungsfindung eingehalten werden.

Die Entscheidung bedeutet für Wülfrather Eltern im Einzelnen:

  • Für den Monat April verzichtet die Stadt auf die Erhebung der Beiträge in den genannten drei Betreuungsformen 
  • Eine Rückerstattung der Beiträge für die beiden letzten Wochen im März ist nicht vorgesehen  
  • Auch die Eltern, für deren Kinder eine Notbetreuung erfolgen muss, da sie zu den Schlüsselpersonen zählen, werden für den Monat April nicht zu Beiträgen herangezogen

Zu den Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung teilt die Stadt Wülfrath mit, dass die erteilten SEPA-Lastschriftmandate von der Stadtkasse im Monat April nicht ausgeführt werden, dass die Beiträge also nicht abgebucht werden. 

Eltern, die ihre Beiträge überweisen, können auf die Überweisung für den Monat April verzichten. Sollte ein erteilter Dauer- oder Überweisungsauftrag nicht mehr rechtzeitig ausgesetzt oder storniert werden können, wird die Stadtkasse den Betrag unaufgefordert kurzfristig rücküberweisen.

Wie es danach weitergeht, hängt von den Vorgaben von Land und Kommunalaufsicht ab, so die Stadtverwaltung. Die Stadt Wülfrath will so bald wie möglich darüber informieren.