Der Antrag lässt sich online ausfüllen - ohne Upload von Dokumenten. Foto: pixabay
Der Antrag lässt sich online ausfüllen - ohne Upload von Dokumenten. Foto: pixabay

Düsseldorf. Die NRW-Soforthilfe können Unternehmen nun beantragen. Die Bezirksregierungen bearbeiten entsprechende Anträge ab sofort – auch am Wochenende.

Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind, erhalten ab sofort finanzielle Unterstützung vom Land und Bund. Seit Freitag können Unternehmen bei der jeweiligen Bezirksregierung Anträge für die Zuschüsse stellen. Bis zu 25.000 Euro zahlt das Land NRW als Soforthilfe, informiert die Bezirksregierung Düsseldorf.

Damit das Geld schnell ankommt, müssen die Förderanträge online gestellt werden. Zahlungseingänge sind frühestens zum Ende nächster Woche möglich.

Da die Bezirksregierungen mit mehreren hunderttausenden Anträgen rechnen, stehen in den fünf Regierungspräsidien fast 700 Beschäftigte der Landesverwaltung zur Verfügung, um die benötigten Finanzhilfen schnell und unbürokratisch weiterzugeben. Möglicherweise kann es aufgrund einer hohen Anzahl von Anträgen zu Überlastungen kommen.

Das Angebot richtet sich ebenso an Freiberufler und Solo-Selbstständige. Kleinunternehmer erhalten somit aus dem Programm des Bundes Zuschüsse in Höhe von 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro. Mit „NRW-Soforthilfe 2020“ stockt die Landesregierung dieses Programm nochmals ordentlich auf, um heimische Unternehmen mit zehn bis 50 Beschäftigten mit je 25.000 Euro zu unterstützen.

Informationen des NRW Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie gibt es online unter www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020.

Zuschüsse für die kommenden drei Monate

Die Anträge können ab sofort online gestellt werden; sie werden auch am Wochenende von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bezirksregierung bearbeitet. Anträge müssen bis zum 31. Mai gestellt werden.

Die dringend benötigte Hilfe wird in den kommenden drei Monaten gewährt und sieht folgende Zuschüsse vor:

  • Bis zu 5 Beschäftigte: 9.000 Euro (Bundesmittel)
  • Bis zu 10 Beschäftigte: 15.000 Euro (Bundesmittel)
  • Bis zu 50 Beschäftigte: 25.000 Euro (Landesmittel)

Voraussetzungen für die Bezuschussung im Rahmen der NRW-Soforthilfe:

  • Mehr als die Hälfte der Aufträge aus der Zeit vor dem 1. März sind durch die Corona-Krise weggefallen, oder
  • Der Umsatz hat sich im Vergleich zum Vorjahresmonat halbiert, oder
  • Der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung massiv eingeschränkt, oder
  • Zahlungsverpflichtungen können nicht erfüllt werden, zum Beispiel: Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten

Stichtag für die Berechnung der Mitarbeiterzahl ist der 31. Dezember 2019. Zur Umrechnung von Teilzeitkräften und 450 Euro-Jobs in Vollzeitbeschäftigte:

  • Mitarbeiter bis 20 Stunden = Faktor 0,5
  • Mitarbeiter bis 30 Stunden = Faktor 0,75
  • Mitarbeiter über 30 Stunden & Auszubildende = Faktor 1
  • Mitarbeiter auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3
  • Der/Die Unternehmer/in selbst ist mitzuzählen

Ohne Informationen geht es allerdings nicht. Notwendig sind die folgenden Angaben:

  • Amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)
  • Handelsregisternummer oder andere Registernummer sowie das zugehörige Amtsgericht
  • Steuernummer des Unternehmens und Steuer-ID eines der Eigentümer
  • Bankverbindung für die Auszahlung
  • die Art der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit
  • Anzahl der Beschäftigten
  • Aber: Eine sogenannte De-Minimis-Erklärung ist nicht erforderlich

Der Antrag kann online ausgefüllt werden, informiert die Bezirksregierung Düsseldorf. Es müssen dabei keine Dokumente hochgeladen werden. Die Antragsstellung erfolgt über soforthilfe-corona.nrw.de.