Anspruch auf Grundsicherung haben alle, die ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln nicht oder nicht vollständig sichern können. Foto: pixabay
Anspruch auf Grundsicherung haben alle, die ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln nicht oder nicht vollständig sichern können. Foto: pixabay

Mettmann. Der Gesetzgeber plant für alle Neuanträge vorübergehend einen erleichterten Zugang zur Grundsicherung. Derzeit läuft das gesetzgeberische Verfahren.

Der Gesetzgeber plant angesichts der Coronavirus-Krise befristete Neuregelungen zur Vermögensanrechnung und zur Anerkennung der tatsächlichen Unterkunftskosten. Wesentlicher Punkt ist eine zeitweise Vereinfachung des Antragsverfahrens. Die neuen Regeln sollen voraussichtlich in den nächsten Wochen in Kraft treten.

Nach aktuellem, allerdings noch vorläufigen Stand des Gesetzgebungsverfahrens, soll für einen Zeitraum von sechs Monaten unter anderem in der Regel darauf verzichtet werden, das vorhandene Vermögen zu prüfen.

Auch die Prüfung, ob die Miete angemessen ist, soll ausgesetzt werden. Kundinnen und Kunden der Arbeitsagentur genießen für diesen Zeitraum den Schutz ihrer bisherigen Wohnung.

Anspruch auf Grundsicherung

Leistungsanspruch haben alle, die ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln nicht oder nicht vollständig sichern können. Der Leistungsanspruch besteht aus einer Regelleistung und zusätzlich den Kosten für die Unterkunft und Heizung.

Alleinstehende erhalten derzeit 432 Euro Regelsatz im Monat. „Der Betrag, den Sie erhalten können variiert, je nachdem, ob und wie viele Menschen zusätzlich im Haushalt leben und wie deren Einkommenssituation ist“, informiert die Arbeitsagentur.

Die Jobcenter sichern den persönlichen Lebensunterhalt. Anfallende Betriebskosten – etwa Mietkosten für Büros oder Gehälter von Beschäftigten – dürfen von den Jobcentern nicht übernommen werden. Dafür kann es aber Kredite oder Zuschüsse geben.

Insofern Selbstständige einen oder mehrere Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigen, kann für diese Beschäftigten Kurzarbeitergeld beantragt werden. Informationen dazu gibt es unter www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit.

Informationen im Netz

Auf ihrer Internetseite informiert die Bundesagentur für Arbeit über die neuen Regelungen. Unter www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung sind auch alle weiteren Informationen zur Grundsicherung aufgeführt, zudem können dort die erforderlichen Anträge abgerufen werden.

In den kommenden Tagen soll außerdem für alle Fragen eine Sonder-Hotline für Selbstständige, Freiberufler und andere Betroffene geschaltet werden.