Das Land NRW stellt finanzielle Soforthilfen bereit, sofern Unternehmen einige Voraussetzungen erfüllen. Foto: pixabay
Das Land NRW stellt finanzielle Soforthilfen bereit, sofern Unternehmen einige Voraussetzungen erfüllen. Foto: pixabay

Wülfrath. Die Wülfrather Stadtverwaltung weist auf das Soforthilfeprogramm des Landes NRW hin, in dessen Rahmen Kleinbetriebe, aber auch Freiberufliche und Selbständige finanzielle Unterstützung beantragen können.

Bund und Land unterstützen in der Corona-Krise kleine und mittlere Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Solo-Selbständige, Freiberufler und Gründer. Das „Soforthilfeprogramm Corona“ des Bundes sieht für Kleinunternehmen direkte Zuschüsse in Höhe von 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro vor. Die Landesregierung stockt das Programm noch einmal auf und unterstützt über die „NRW-Soforthilfe 2020“ Unternehmen mit zehn bis 50 Beschäftigten mit 25.000 Euro.

Ab Freitag, 27. März, sind elektronische Antragsformulare online unter www.wirtschaft.nrw/corona und unter www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020 zu finden. Dort gibt es auch eine Übersicht der Finanzierungs-Instrumente für alle Unternehmen sowie die Ansprechpartner.

„Einfach, schlank und unbürokratisch“

Die Anträge werden auch am Wochenende von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bezirksregierung bearbeitet.

Mit der Soforthilfe tragen Bund und Land der Tatsache Rechnung, dass viele Kleinunternehmen und Solo-Selbständige aktuell unter massiven Umsatzeinbrüchen und Auftragsstornierungen leiden.

„Sie wissen nicht, wie sie laufende Betriebskosten wie Mieten und Leasingraten oder Kreditraten bezahlen sollen“, stellt das das Wirtschaftsministerium NRW fest. Um finanzielle Engpässe überwinden und Arbeitsplätze erhalten zu können, gibt das Land eine Soforthilfe aus. Beantragt werden kann sie mit einem rein digitalen Antragsverfahren, das laut Ministerium „einfach, schlank und unbürokratisch“ gestaltet ist.

Der Weg zu den Soforthilfen soll vergleichsweise unbürokratisch sein. Foto: pixabay
Der Weg zu den Soforthilfen soll vergleichsweise unbürokratisch sein. Foto: pixabay

Anträge können von gewerblichen und gemeinnützigen Unternehmen, Solo-Selbstständigen und von Angehörigen der Freien Berufe, einschließlich Künstlern, mit bis zu 50 Beschäftigten (umgerechnet auf Vollzeitkräfte) gestellt werden, die im Haupterwerb wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen/Freiberufler/Selbstständige tätig sind, die ihren Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen haben und die ihre Waren oder Dienstleistungen bereits vor dem 1. Dezember 2019 am Markt angeboten haben.

Eine Voraussetzung: Wirtschaftliche Gesundheit vor der Krise

Diese Kleinunternehmen, Angehörige der Freien Berufe, Gründer und Solo-Selbstständige erhalten zur Vermeidung von finanziellen Engpässen in den folgenden drei Monaten 9.000 Euro bei bis zu fünf Beschäftigten, 15.000 Euro bei bis zu zehn Beschäftigten und 25.000 Euro bei bis zu fünfzig Beschäftigten. Das Geld wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt.

Voraussetzungen sind: Das Unternehmen muss vor der Krise wirtschaftlich gesund gewesen sein. In Folge der Corona-Krise haben sich entweder die Umsätze gegenüber dem Vorjahresmonat mehr als halbiert, oder die vorhandenen Mittel reichen nicht aus, um die kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen des Unternehmens zu erfüllen (z. B. Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten), oder der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung geschlossen.

Zahlreiche Informationen für Unternehmen in der Corona-Krise hält die Internetseite der Stadt Wülfrath bereit: www.wuelfrath.net/nc/wirtschaft/corona-krise.