Das Rathaus der Stadt Ratingen. Foto: Stadt Ratingen
Das Rathaus der Stadt Ratingen. Foto: Stadt Ratingen/Archiv

Ratingen. Die Stadt Ratingen möchte zusätzlich zu den Rettungsschirmen der Bundes- und der Landesregierung ortsansässigen Unternehmen und Selbständigen, die durch die Corona-Krise in finanzielle Not geraten, durch Zahlungserleichterungen für Steuern, Gebühren und Abgaben entgegenkommen.

In einer Beschlussvorlage für den Rat der Stadt schlägt Kämmerer Martin Gentzsch daher vor, Forderungen in diesem Bereich bei entsprechendem Nachweis zinslos zu stunden. Auch wird die Stadt in Corona-bedingten Fällen auf Vollstreckungsmaßnahmen bei entsprechenden Unternehmen verzichten.

Die Stadt Ratingen folgt damit der Praxis des Landes NRW, die bei den von dort verwalteten Steuerarten ähnlich vorgeht.

Folgendes ist bei den Anträgen an die Ratinger Stadtverwaltung zu beachten:

Stundungen von Steuer-, Gebühren- und Beitragsforderungen sind möglich, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte darstellen würde. Die Anträge können schriftlich oder per E-Mail und weiterhin formlos gestellt werden (ein  Vordruck  wird in Kürze zur Vereinfachung des Verfahrens zur Verfügung gestellt).

Im Antrag müssen sich die Antragsteller durch Angabe des Kassenzeichens, alternativ der Steuer- oder Objektnummer identifizieren. Der Antrag muss eine kurze Erläuterung enthalten, welche wirtschaftlichen bzw. finanziellen Nachteile im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erwartet werden bzw. bereits eingetreten sind.

„Normalerweise müsste die Stadt an dieser Stelle Stundungszinsen erheben“, so die Stadtverwaltung. Auf diese Zinsen soll aber bei Stundungen, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie begründet werden, verzichtet werden.

Ein entsprechender Vorschlag liegt dem Rat zur Entscheidung in der Sitzung am 31. März vor. Auch werden in diesen Fällen keine Säumniszuschläge erhoben. Gleiches soll gelten für entsprechend begründete Anträge auf Beitreibungsaussetzungen.

Unternehmen können formlose Anträge stellen

Unternehmen können zudem formlos die Herabsetzung von Gewerbesteuer-Vorauszahlungen beantragen, wenn anhand von Unterlagen aus der Finanzbuchhaltung nachgewiesen wird, dass Einkünfte im laufenden Geschäftsjahr voraussichtlich geringer sein werden. Ein entsprechender Vordruck soll in Kürze zur Vereinfachung des Verfahrens zur Verfügung stehen.

„Es empfiehlt sich, diese Anträge parallel und gleichlautend auch beim zuständigen Finanzamt einzureichen, damit von dort auch die Gewerbesteuermessbeträge angepasst werden“, so die städtische Verwaltung.

Die zentrale E-Mail-Adresse für Herabsetzungs- und Stundungsanträge lautet: [email protected]. Schriftliche Anträge gehen per Post an Stadt Ratingen, Amt für Finanzwirtschaft, Minoritenstraße 2-6, 40878 Ratingen.

Für telefonische Rückfragen steht das Amt für Finanzwirtschaft gerne zur Verfügung, die Nummern der zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter für Gewerbesteuer bzw. Steuern und Grundbesitzabgaben findet man auf der städtischen Homepage www.ratingen.de über den Pfad „Bürgerservice, Rat, Verwaltung“ und „Dezernate und Ämter“.