Mettmann. Für den ersten Bauabschnitt des Neubaugebiets an der Georg-Fischer-Straße hat der Mettmanner Bauverein einen Baumfällantrag gestellt. Darüber hat Baudezernent Kurt Werner Geschorec in der Sitzung des Ausschusses für Bauen, wirtschaftliche Betriebe und Feuerwehrangelegenheiten am Mittwochabend informiert.
In dem Grundstückteil stehen mehrere Bäume, darunter auch vier Bäume, die durch die städtische Satzung geschützt sind. Die Verwaltung hat für diese vier Bäume eine Fällgenehmigung im Wege der Befreiung von den Satzungsvorschriften erteilt. Die Arbeiten sollen in den nächsten Tagen erfolgen. Für Ausgleichsmaßnahmen müsse der Bauverein selbstverständlich sorgen, erklärte Geschorec auf Nachfrage aus dem Ausschuss.
Aufgrund der Stellungnahmen, die bei der zweiten Offenlegung der Pläne eingegangen sind, geht die Verwaltung davon aus, so Baudezernent Geschorec, dass der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan nach Beratung in den Ratsgremien im Sommer 2020 in Kraft treten kann.
Sobald der Bebauungsplan rechtskräftig ist, soll mit Bau des ersten Abschnitts begonnen werden. Es handelt sich dabei um den Bereich entlang der Feldstraße, der zwei Genossenschaftswohnhäuser und ein Wohnprojekt mit Betreuungsangeboten für ältere Menschen umfasst.
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