Ein Jahr früher können Jugendliche ab sofort mit dem Moped fahren. Foto: Symbolbild (pixabay)
Ein Jahr früher können Jugendliche ab sofort mit dem Moped fahren. Foto: Symbolbild (pixabay)

Kreis Mettmann. Der Bundestag hatte den Weg frei gemacht für den Moped-Führerschein ab 15 Jahren. In Nordrhein-Westfalen ist das ab sofort für Jugendliche möglich.

Die Landesregierung hatte eine Rechtsverordnung beschlossen, nach der das Alter dafür von 16 auf 15 herabgesetzt wird. Für die Fahrerlaubnisklasse AM für leichte Kleinkrafträder mit maximal 45 km/h, den sogenannten Moped-Führerschein, galt bislang bundesweit das Mindestalter von 16 Jahren. Daher hat der Bund den Ländern Ende 2019 die Möglichkeit eingeräumt, das Mindestalter von 16 auf 15 Jahre zu senken. Mit der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes konnten die Länder nun selbst über eigene Rechtsverordnungen das Mindestalter heruntersetzen.

„NRW ist das erste Bundesland, das den Moped-Führerschein für Jugendliche ab 15 Jahre zulässt“, so CDU-Landtagsabgeordneter Martin Sträßer. „Mobilität bedeutet persönliche Freiheit. Gerade als Jugendlicher will und kann man nicht immer auf die Eltern zurückgreifen, um von A nach B zu kommen. Und leider ist das auch mit Bus und Bahn nicht immer möglich.“

Den Weg zur Schule, zur Ausbildungsstelle oder zu Freunden können Jugendlich ab sofort bereits mit 15 Jahren mit einem eigenen fahrbaren Untersatz zurücklegen – bestandene Moped-Führerscheinprüfung vorausgesetzt.

Dies könnte zu einer Entlastung für die Jugendlichen, aber auch für deren Eltern werden. Vor allem in ländlichen Gegenden wird so zudem die Mobilität gestärkt.

Sträßer erinnert aber auch an die zusätzliche Verantwortung, die Jugendliche und Eltern übernehmen: „Natürlich bleiben Ausbildung und Führerscheinprüfung Voraussetzung – denn freie Fahrt heißt auch immer sichere Fahrt – in jedem Alter. Und vor dem Hintergrund der Klimadiskussion sollte immer überlegt werden, für welche Fahrten das Moped wirklich notwendig ist oder ob es nicht klimafreundlichere Alternativen gibt.“