Vorsicht beim Film- und Serien-Streaming: Längst nicht alle Anbieter sind seriös. Foto: André Volkmann
Vorsicht beim Film- und Serien-Streaming: Längst nicht alle Anbieter sind seriös. Foto: André Volkmann

Velbert. Immer mehr Nutzer greifen auf Online-Streaming zurück, um Filme oder Serien direkt über das Internet anzuschauen. Neben seriösen Anbietern tummeln sich auf dem Markt jedoch auch unseriöse Plattformen, die Kunden mit ihren Diensten in Abofallen locken. Die Verbraucherzentrale schlägt Alarm und gibt Tipps, wie Betrug durch falsche Streaming-Dienste vermieden werden können.

Videos aus dem Internet – das sogenannte Streaming – ist beliebt. Ob Netflix , Amazon, Sky, Maxdome, Apple, aber auch Telekom, Google oder Videociety: Immer mehr Anbieter tummeln sich auf dem Markt der Streamingdienste und bieten das sofortige Anschauen von Filmen gegen Kosten an – entweder als Abonnement oder im Einzelabruf.

Die Verbraucherzentralen schlagen Alarm: Immer häufiger erreichen sie nach eigenen Angaben zum Thema Streaming Beschwerden über auffällig viele Firmen, die das „flix“ zwar in ihrer Internetadresse führten, die jedoch nichts mit der Firma „Netflix“ aus den USA zu tun hätten.

„Es existieren mittlerweile Hunderte von Internetadressen mit der Endung „-flix“. Auf diesen Seiten mit angeblich kostenlosen Angeboten sollen Verbraucher bewusst in die Irre geführt werden“, so Andreas Adelberger von der Verbraucherzentrale in Velbert und warnt Betroffene, sich „nicht vorschnell mit dem flix im Namen der Internetadresse verunsichern“ zu lassen und erläutert:

„Verbraucher erhalten nach den uns bekannten Fällen -nach vorheriger Eingabe ihres Namens, ihrer E-Mailadresse und eines Passwortes- nach der Zahlungsaufforderung dann die Behauptung, dass kostenloses Anschauen lediglich für fünf Tage gegeben war. Wenn man in dieser Zeit sein Konto bei der Firma nicht lösche, kämen -angeblich- mehrere Hunderte Euro Kosten auf den Nutzer zu.“

„Kaufen“-Button fehlt – oder wird nur vorgetäuscht

„So einfach geht es jedoch nicht!“, erklärt Adelberger und verweist auf einige zwingend notwendige Voraussetzungen für das Entstehen eines tatsächlichen Vertragsschlusses: „Damit Kosten überhaupt berechnet werden dürfen, ist zum Beispiel das Vorhandensein und Anklicken einer „Kaufen“-Schaltfläche – oder eine vergleichbare, eindeutige Formulierung – notwendig“.

Anbieter dubioser Streaming-Portale machten genau das aber regelmäßig nicht, erklärt Adelberger und berichtet von dem Trick, die Schaltfläche lediglich mit den Worten „Registrieren“ oder „Anmelden“ zu beschriften.

Ausreichend ist das nicht: In das Bürgerliche Gesetzbuch sei – unter anderem auf Druck der Verbraucherzentralen – eine entsprechende Vorschrift im Paragraf 312j aufgenommen worden, an dem Anbieter nicht vorbeikommen. „Die Vorschrift ist verpflichtend. Nutzer sollten daher nicht einfach aus Angst zahlen“, so der Leiter der Beratungsstelle, der gemeinsam mit seiner Kollegin Sabine Klischat-Tilly Betroffene berät, die unter anderem  bei der Nutzung von Streaming-Diensten in Abofallen getappt sind.

Tipp: Beweise sichern ganz einfach per Screenshot

Die Verunsicherung sei immer groß weil der Nutzer nachträglich oftmals nicht mehr wisse, was er wann angeklickt habe und wie der Button ausgesehen habe. Adelberger rät daher dazu, vorsorglich das Erscheinungsbild der Internetseite mit der Schaltfläche zu speichern.

Möglich ist das sogar vergleichsweise simpel – mit dem Drücken von zwei Tasten: „Strg“ (auf der Tastatur ganz unten links) und danach „Druck“ (auf der Tastatur rechts oben): In diesem Moment wird von dem Bildschirm und damit auch von dem rechtswidrigen Button ein Foto gemacht.

Danach könne man dann eine neue Datei, etwa mithilfe eines Text- oder Bildbearbeitungsprogramms, am Computer öffnen und mit der rechten Maustaste das Foto einfügen. Diese Vorgehensweise für einen Beweis sei übrigens auch in vielen anderen Fällen nützlich, wo es Unsicherheiten während des Internet-Surfens gäbe.

Bei Zahlungsaufforderung: Musterbrief nutzen – Nicht zahlen

Es gibt Fälle, in denen Nutzer von dubiosen Streaming-Portalen angeschrieben werden und Zahlungsaufforderungen erhielten. Der angeblichen Vertrag sollte man dann hilfsweise widerrufen, anfechten und die Forderung keinesfalls bezahlen, rät die Verbraucherzentrale.

Mit einem kostenlosen Musterbrief zum Online-Handel, der auf der Internetseite der Verbraucherzentrale erhältlich sei, könne man selbst schon aktiv werden. Hinweise gibt es unter www.verbraucherzentrale.nrw/musterbriefe/digitale-welt. Auf der Seite unter der Rubrik „Online-Handel“ den Link „Forderung für einen Online-Service abwehren“ anklicken.

Das Team der Beratungsstelle berät zu Streaming-Abofallen rechtlich für neun Euro. Auf Wunsch übernehme man auch eine Rechtsvertretung samt Schriftverkehr für 16 Euro gegenüber den Abzockern.

Termine zur Beratung gibt es unter der Rufnummer 02051-8090 181 per E-Mail an [email protected] oder persönlich während der Öffnungszeiten.