Der Regelsatz fürHartz IV wird jährlich angepasst. Foto: Symbolbild (pixabay)
Der Regelsatz fürHartz IV wird jährlich angepasst. Foto: Symbolbild (pixabay)

Velbert. Wer Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bezieht, bekommt ab heute mehr Geld. Darauf hat die Verbraucherzentrale NRW hingewiesen.

Ab 1. Januar 2020 erhalten Alleinstehende monatlich acht Euro mehr, also 432 Euro statt bislang 424 Euro.

Wie sich die Höhe der Grundsicherung für die sechs Regelbedarfsstufen von 2019 zu 2020 verändert, zeigt die Übersicht der Verbraucherzentrale NRW: 

Bezieher Regelbedarf
alleinstehend/alleinerziehend 432 Euro (plus acht Euro)
Paare je Partner/Bedarfsgemeinschaften 389 Euro (plus sieben Euro)
Erwachsene mit Behinderungen in stationären Einrichtungen 389 Euro (plus sieben Euro)
Nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern 345 Euro (plus sechs Euro)
Jugendliche von 14 bis unter 17 Jahren 328 Euro (plus sechs Euro)
Kinder von 6 bis unter 13 Jahren 308 Euro (plus sechs Euro)
Kinder von 0 bis 5 Jahren 250 Euro (plus fünf Euro)

 

Der Regelsatz wird anhand der Entwicklung von Löhnen und Preisen jährlich fortgeschrieben. Die Anpassung liegt nicht im Ermessen der Bundesregierung, sondern folgt einer gesetzlichen Vorgabe. Dabei werden die Lohnentwicklung mit 30 Prozent und die Preisentwicklung mit 70 Prozent berücksichtigt.

Die Anpassung erfolgt jeweils zu Beginn eines Jahres. Zuletzt war der Satz im Januar 2019 angehoben worden.

Informationen gibt es auch unter www.verbraucherzentrale.nrw/velbert.