Sportvereine mit eigenen Sportstätten können Fördergelder beantragen. Symbolfoto: André Volkmann
Sportvereine mit eigenen Sportstätten können Fördergelder beantragen. Symbolfoto: André Volkmann

Mettmann. Der Stadtsportverband hat mitgeteilt, dass das Land Nordrhein-Westfalen in den kommenden Jahren im Rahmen des Programms „Moderne Sportstätten 2022 bis zu 300 Millionen Euro in die Sportinfrastruktur vor Ort investieren will.

Vereine, die über eigene Sportstätten verfügen, können Gelder aus dem Förderprogramm beantragen: „Gefördert werden Investitionsmaßnahmen für den Breitensport ab mindestens 10.000 Euro zur Modernisierung, Instandsetzung, Ausstattung, zum Umbau und Ersatzneubau von vereinseigenen Sportstätten und -anlagen, heißt es vom Stadtsportverband.

Ein Schwerpunkt liege dabei auf energetischer oder digitaler Modernisierung, Geschlechtergerechtigkeit, der Herstellung von Barrierefreiheit und auf Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen im Sport.

Alle Vereine, die Eigentümer von Sportstätten sind, können Zuschüsse für die Sanierung und Modernisierung ihrer Sportstätte beantragen. Auch langfristig pachtende oder mietende Vereine können Anträge stellen, wenn sie als wirtschaftliche Träger zuständig für „Dach und Fach“ sind.

Mettmanner Vereine müssen ihre Projektskizzen über den Stadtsportverband Mettmann einreichen, der diese an die Staatskanzlei weiterleitet. Alle Mettmanner Vereine seien  bereits angeschrieben und informiert worden, so der Stadtsportverband, der alle Mettmanner Vereine um Anzeige ihres Projektes und Kontaktaufnahme bis spätestens 5. Dezember bittet.

Weitere allgemeine Information zum Förderprogramm gibt es unter: https://www.lsb.nrw/unsere-themen/sportraeume-umwelt/foerderprogramm-moderne-sportstaette-2022/

Bei Fragen ist der Stadtsportverband per E-Mail erreichbar unter [email protected] und [email protected].