Neben mehreren Gemälden, wurde unter anderem diese Uhr gestohlen. Foto: Polizei
Neben mehreren Gemälden, wurde unter anderem diese Uhr gestohlen. Foto: Polizei

Kreis Mettmann. Zwischen Donnerstag, 8. August, und Montag, 12. August, sind bislang unbekannte Täter in eine Doppelhaushälfte in Alt-Erkrath eingebrochen. Der Bewohner war zu diesem Zeitpunkt für mehrere Tage nicht zu Hause, sodass der Einbruch zunächst unbemerkt blieb. Die Täter haben wertvolle Gegenstände erbeutet, nach denen die Polizei nun sucht.

Durch eine aufgebrochene Terrassentüre gelangten die Täter in das abseits stehende Doppelhaus im Südwesten von Alt-Erkrath. Die Einbrecher entwendeten – zunächst scheinbar unbemerkt, so die Polizei – einen rund 260 Kilogramm schweren Stahltresor mit Bargeld (Devisen), Papieren und vier hochwertigen Armbanduhren. Zudem nahmen die Einbrecher mehr als 40 teilweise großformatige und wertvolle Öl-Gemälde, verschiedene künstlerische Zeichnungen und drei Skulpturen mit. Den Gesamtschaden schätzt die Polizei auf mehr 200.000 Euro.

Wie die Täter ihre Beute vom Tatort fortschaffen, ist derzeit Gegenstand der Ermittlungen. Die Polizei geht davon aus, dass die Einbrecher ein geräumiges Transportfahrzeug benutzt haben, konkrete Hinweise liegen bislang jedoch nicht vor. Von einigen der verschwundenen Beutestücke liegt Fotomaterial vor, das die Polizei zu Fahndungszwecken veröffentlicht hat.

Einzelheiten zu den Wertgegenständen sowie die Fotos, können im Fahndungsportal der Polizei unter https://polizei.nrw/fahndungen/gesuchte-gegenstaende/erkrath-gegenstaende-nach-wohnungseinbruch-gesucht eingesehen werden.

Sachdienliche Hinweise zur Tat, zu Tatverdächtigen und / oder zum Verbleib der Beute, nehmen auch die Polizei in Erkrath, Telefon 02104 / 9480-6450, in dringenden Fällen auch der polizeiliche Notruf 110, jederzeit entgegen.

Der Eigentümer der erbeuteten Wertsachen hat zudem – abhängig von Umfang und Wert der wiederbeschafften Beute – eine Belohnung in Höhe von insgesamt bis zu 20.000 Euro ausgelobt, berichtet die Polizei und weist darauf hin, dass eine Auszahlung dieses Betrages in voller Höhe ausschließlich bei Wiederbeschaffung sämtlicher Gegenstände erfolgt – ansonsten richte sich die Höhe der Belohnung nach der Anzahl und dem Wert der jeweiligen Wertgegenstände.