Symbolfoto: Mathias Kehren

Velbert. Die Verbraucherzentrale NRW warnt vor unseriösen Schädlingsbekämpfern und gibt Tipps, wie sich Verbraucher verhalten sollten, wenn Insekten am Haus oder im Garten zur Plage werden.

Schon 2018 war ein Wespenjahr. Und nach dem heißen Juni schicken sich die Wespen wieder an, flügge zu werden. Seit Wochen legt auch der Eichenprozessionsspinner vielerorts Gärten und Parks lahm. „Das warm-trockene Klima mit seinen tierischen Begleitern lässt ebenfalls viele Abzocker aus der Deckung kommen“, weiß die Verbraucherzentrale NRW aus dem Beratungsalltag: „Denn ob die gesundheitsgefährdenden Raupen aus den Bäumen oder das Wespennest im Rollladenkasten des Kinderzimmers – die ungebetenen Gäste will man möglichst schnell wieder loswerden. Und in ihrer Not fallen tierisch Geplagte dann auf unseriöse Anbieter ohne Sachkunde, aber mit überzogenen Rechnungen rein.“

Als „Notfall-Pack“ gibt die Verbraucherzentrale NRW die folgenden Tipps rund um Schädlingsbekämpfung mit auf den Weg:

Ohne triftigen Grund dürfen Wespen nicht gefangen, gestört, umgesiedelt oder getötet werden, so sieht es das Bundesnaturschutzgesetz vor. Hornissen sind nach der Bundesartenschutzverordnung sogar noch stärker geschützt. Nur wenn ein „vernünftiger“ Grund vorliegt, dürfen Bienen- und Hornissennester entfernt werden. So zum, Beispiel, wenn im Haus kleine Kinder wohnen oder Allergiker, bei denen ein Wespenstich tödlich enden kann. Allein ein Fachmann darf entscheiden, ob ein Nest beseitigt werden darf. Wer die Behausungen eigenmächtig entfernt, riskiert eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro.

Imker, zugelassene Schädlingsbekämpfungsunternehmen, Kammerjäger sowie einige Umweltschutzorganisationen sind die richtigen Ansprechpartner – mit der passenden Ausrüstung und sachkundigen Erfahrung. Fach- und Berufsverbände der Schädlingsbekämpfer sowie Stadtverwaltungen oder Umweltämter helfen bei der Suche nach Fachleuten aus dem Umkreis.

Im Notfall auf Nummer sicher: Auch wenn die ungebetenen Gäste plötzlich bedrohlich nahe kommen, gilt es, nicht hektisch eine 0800-Nummer oder eine Handynummer zu wählen, unter der sich schnell ein Notdienst-Eintrag in den Branchenbüchern findet. Die führt nämlich nicht selten bloß zu einem Gesprächspartner im Call-Center, der dann mithilfe von Kontaktdaten vermeintliche Fachleute zu den Kunden schickt, so die Verbraucherschützer. Weil deren Firmensitz meist nicht in unmittelbarer Umgebung liegt, werden die Dienste dann oft mit hohen Kosten für die Anfahrt erkauft. Wer im Internet nach Hilfe sucht, sollte direkt auf die Homepage des Anbieters gehen und im Impressum nach dessen tatsächlichem Standort recherchieren. Mit dem Notdienst einen Festpreis zu vereinbaren, schützt vor Überraschungen bei der Rechnung.

Keine Sofortkasse: Rechnungen für Notdienste niemals sofort an der Haustür zahlen. Erscheint die Rechnung zu hoch, sollte zunächst allenfalls eine Anzahlung geleistet und die Rechnung, z.B. durch die Verbraucherzentrale, geprüft werden. Denn ist der Betrag erst einmal – ob bar oder mit Karte – bezahlt, kann bei Unregelmäßigkeiten meist nur schwer Geld zurückgefordert werden.

Rechnung ohne Höhenflug: Ist kein besonderer Aufwand erforderlich, sind Preise zwischen 80 und 150 Euro – einschließlich Anfahrt – üblich, um Wespennester zu entfernen oder umzusetzen. Die Kosten hängen jeweils von Größe und Erreichbarkeit ab. Muss zum Beispiel eine Hebebühne bestellt werden, um etwa an ein Nest unter der Dachgaube zu gelangen, sind höhere Kosten zu veranschlagen. Bei der Verbraucherzentrale NRW sind jedoch Fälle bekannt, in denen bis zu 700 Euro für einen halbstündigen und dilettantischen Einsatz in Rechnung gestellt wurden.

Die Beratungsstelle Velbert der Verbraucherzentrale NRW bietet eine rechtliche Prüfung von Rechnungen. Die Beratungsstelle ist erreichbar in der Friedrichstraße 107, 42551 Velbert, Tel.: 02051/80 90 181 oder unter [email protected].