Bei einer Marktüberwachungsaktion der Bezirksregierung wiesen 42 von 43 geprüften Produkten Mängel auf. Foto: Symbolbild (pixabay)
Bei einer Marktüberwachungsaktion der Bezirksregierung wiesen 42 von 43 geprüften Produkten Mängel auf. Foto: Symbolbild (pixabay)

Kreis Mettmann/Düsseldorf. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat bei einer Marktüberwachungsaktion von Februar bis Mai Starthilfekabel unter die Lupe genommen: mit ernüchterndem Ergebnis. Die Arbeitsschützer der Bezirksregierung raten deshalb den Verbrauchern, sich vor dem Kauf eingehend zu informieren.  

Den Fokus richteten die für Produktsicherheit zuständigen Mitarbeiter der Bezirksregierung auf den Onlinehandel. Dort ließen sich oft schon anhand der Bilder, Texte und Kundenrezensionen Auffälligkeiten feststellen. Aber auch im stationären Handel waren die Kollegen unterwegs.

Bei ihren Kontrollen achteten sie sowohl auf formale Vorgaben wie Kennzeichnung oder Gebrauchsanleitung, aber auch auf technische Vorschriften, wie die Vollisolierung der Polzangen. Wenn diese Isolierung nicht vorhanden ist, oder die Kräfte zum Öffnen der Polzange zu klein sind, besteht die Gefahr, dass die Zangen abrutschen und es zu einem Kurzschluss im Motorraum kommt, der im schlimmsten Fall zum Brand des Fahrzeugs führen kann. Aber auch eine fehlende oder mangelhafte Gebrauchsanleitung kann zu Kurzschlüssen führen, da beim Anklemmen des Starthilfekabels auf die richtige Reihenfolge zu achten ist.

Die Bezirksregierung rät Verbrauchern deshalb, beim Kauf von Starthilfekabeln auf folgende Punkte zu achten:

  • Auf dem Produkt müssen Name und Kontaktanschrift des Herstellers bzw. des Einführers angebracht sein.
  • Auf dem Produkt muss eine Typbezeichnung angebracht sein.
  • Das Starthilfekabel sollte der Norm DIN 72553 entsprechen
  • Das Starthilfekabel muss eine gut lesbare Gebrauchsanleitung haben, die alle wesentlichen und sicherheitsrelevanten Angaben und Erläuterungen für den Gebrauch des Starthilfekabels enthält.
  • Das Starthilfekabel muss einen der Batteriegröße bzw. dem Motor (Diesel/Benzin und Hubraum) entsprechenden Leiterquerschnitt haben, mindestens jedoch 16 mm².
  • Die Polzangen müssen vollisoliert sein.
  • Die Federn der Polzangen müssen ausreichend kräftig sein, um ein unbeabsichtigtes lösen durch die herunterhängenden Kabel zu verhindern.
  • Das Starthilfekabel sollte eine Verpackung haben, mit der es dauerhaft nach Verwendung zum Schutz vor Beschädigungen wieder untergebracht werden kann.

Von 43 getesteten Produkten wiesen 42 formale oder technische Mängel auf, 33 mussten sofort aus dem Verkehr gezogen werden, weil sie nicht die vorgeschriebene Vollisolierung der Polzangen aufwiesen.