Ratingen. Der Kreis Mettmann hat die Stadt Ratingen gebeten, geeignete Personen zu benennen, die zu ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern am Verwaltungsgericht Düsseldorf, dem Oberverwaltungsgericht Münster sowie dem Sozialgericht in Düsseldorf und dem Landessozialgericht in Essen gewählt werden können.

Die Amtsperiode beträgt jeweils fünf Jahre und beginnt für das Verwaltungsgericht am 1. Mai 2020, für das Oberverwaltungsgericht am 1. Februar 2020 sowie für das Sozialgericht und das Landessozialgericht am 1. Januar 2020. Für das Verwaltungsgericht Düsseldorf werden – bezogen auf den Bevölkerungsanteil Ratingens – 13 Bewerber gesucht, für das Oberveraltungsgericht Münster zwei Personen, für das Sozialgericht Düsseldorf drei und für das Landessozialgericht Essen ein Bewerber.

Ehrenamtliche Richter wirken bei mündlichen Verhandlungen und an der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie hauptberufliche Richter mit. Die Gerichte sind an Bewerbungen aus allen Bevölkerungsschichten interessiert.

Voraussetzung zur Wahl ist an allen Gerichten neben der deutschen Staatsangehörigkeit die Vollendung des 25. Lebensjahres. Lediglich für das Landessozialgericht müssen die ehrenamtlichen Richter mindestens 30 Jahre alt sein und  mindestens fünf Jahre an einem Sozialgericht tätig gewesen sein. Bewerberinnen und Bewerber für die Verwaltungsgerichtsbarkeit dürfen nicht hauptamtlich im öffentlichen Dienst beschäftigt sein.

Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 28. Februar 2019 an den Bürgermeister der Stadt Ratingen – Rechtsamt -, Lintorfer Straße 36, 40878 Ratingen, zu richten.

Die Bewerbungsformulare sind sowohl im Rechtsamt als auch im Bürgerbüro im Medienzentrum, Peter-Brüning-Platz 3 erhältlich und stehen im Internet unter www.ratingen.de auch als Download zur Verfügung.

Es wird darauf hingewiesen, dass keine Eingangsbestätigung bzw. Zwischennachricht ergeht. Die ausgewählten Personen werden zu gegebener Zeit benachrichtigt.