Bürgermeister Thomas Dinkelmann nimmt Stellung zur Lesermeinung von Ernst-August Kortenhaus vom 19. Dezember 2018. Foto: Hans-Joachim Kling
Bürgermeister Thomas Dinkelmann nimmt Stellung zur Lesermeinung von Ernst-August Kortenhaus vom 19. Dezember 2018. Foto: Hans-Joachim Kling

Mettmann. Bürgermeister Thomas Dinkelmann nimmt in einem offenen Brief Stellung zur Lesermeinung von Ernst-August Kortenhaus vom 19. Dezember 2018:

Bevor ich die einzelnen Punkte Ihres Schreibens beantworte, möchte ich einige grund-sätzliche Anmerkungen vorwegschicken. Das 2005 beschlossene Umsetzungskonzept für die Innenstadtentlastung sah neben dem Bau der Umgehungsstraßen (Osttangente, Seibelquerspange) eine Fußgängerzone im Bereich des Jubiläumsplatzes in der Schwarz-bachstraße und Johannes-Flintrop-Straße vor. Da sich im Verlauf des weiteren Pla-nungsprozesses zeigte, dass der Busverkehr nicht aus der Innenstadt ausgelagert werden kann und mit einer Fußgängerzone nicht verträglich ist, wurde die heute baulich um-gesetzte Variante entwickelt. Während der Planungsphase wurde auch die Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Bereichs („shared space“) geprüft, dieser schied aber aus Gründen der Örtlichkeit (enger und unübersichtlicher Straßenverlauf) und dem hohen Busverkehrsanteil aus.

Mit der 2015 beschlossenen und 2016 noch einmal bestätigten Durchfahrtsperre mit Ausnahmen für Busse, Taxis und Radverkehr (Netztrennung) wurde eine Kompromisslösung gewählt, die trotz Durchfahrtbeschränkung die Erreichbarkeit aller Bereiche für den allgemeinen Kfz-Verkehr gewährleistet.

Mir fehlt die genaue Kenntnis über die Parkplatzsituation in den anderen Städten des Kreises Mettmann, aufgrund der hohen städtebaulichen Verdichtung stellen oberirdische Parkflächen in Innenstädten allerdings heute eher die Ausnahme dar. Parkhäuser und Tiefgaragen sind in Stadtzentren absolut üblich, ihre Akzeptanz wird maßgeblich durch die Erreichbarkeit und die bauliche Ausgestaltung bestimmt. Da gibt es bei den in Mettmann vorhanden Parkeinrichtungen an den einen oder anderen Stellen sicherlich Verbes-serungsbedarf, am Parkhaus der Königshof-Galerie wurde dieser Umstand erkannt und die Lösung ist bereits in der baulichen Umsetzung.

Das Parkhaus ist von Mettmann Süd oder aber Erkrath und Haan gut erreichbar und ein Fußweg von etwa 300 m entlang der Straße Am Königshof und der Mühlenstraße bis zum Jubiläumsplatz dürfte für nahezu alle Menschen kein unüberwindbares Hindernis darstellen. Nur wer von den zuvor ge-nannten Startorten tatsächlich zum Jubiläumsplatz und den dortigen Tiefgaragen fahren will, wird einen Umweg in Kauf nehmen müssen. Mir liegen zwar keine Erhebungsdaten zu den Belegungszahlen der Tiefgaragen am Jubiläumplatz vor, doch bei stichprobenar-tigen Beobachtungen meiner Mitarbeiter vor und nach Einrichtung der Durchfahrtsperre konnte keine signifikante Abnahme der Stellplatzbelegung in den Garagen festgestellt werden.

Dass es aufgrund des Baus von Osttangente und Seibelquerspange sowie der Durch-fahrtsperre in der Innenstadt zu Verkehrsverlagerungen kommen würde, war in den ent-scheidungsvorausgehenden Verkehrsuntersuchungen prognostiziert worden. Hier gilt es aber zu unterscheiden zwischen Verdrängungen innerhalb des Hauptstraßennetzes (Ber-liner Straße und Nordstraße) oder aber in empfindliche Bereiche wie die Oberstadt. Um der unerwünschten Verkehrszunahme in der Lutterbecker Straße und Eichstraße entge-genzuwirken, hatte die Verwaltung eine Änderung der Verkehrsführung vorgeschlagen, dieser Beschlussvorschlag fand im zuständigen Ratsausschuss aber keine Zustimmung.
Der Umbau der Einmündung Talstraße / Breite Straße wurde vor dem Hintergrund der deutlich geringeren Verkehrsmengen, die diese Route befahren sollen, vorgenommen.

Die Fahrspur auf der Talstraße ist ausreichend breit, damit ein auf der Talstraße durchfah-render Pkw an einem in die Breite Straße linksabbiegenden Pkw langsam vorbeifahren kann.
Die Beanstandung des Beschlusses des Ausschusses für Planung, Verkehr und Umwelt vom 21. November 2018 habe ich mir keinesfalls leicht gemacht und halte Sie auch für stichhaltig begründet. Der Beschluss des Ausschusses setzt eine bauliche Veränderung des Stra-ßenraums voraus, sodass die für den im September 2018 abgeschlossenen Straßenum-bau gewährten Zuschüsse aufgrund des Wegfalls der Zweckbindung zurückzuzahlen wären. Zu Ihrer Information lege ich diesem Schreiben den Wortlaut der Beanstandung bei.

Keinesfalls sehe ich meine Beanstandung als Interessenslosigkeit am Einzelhandel der Innenstadt. Ganz im Gegenteil dient der nach breiter Öffentlichkeitsbeteiligung gefasste Beschluss und die bauliche Umsetzung der Durchfahrtsperrung der deutlichen Verbesse-rung der Aufenthaltsqualität im Innenstadtbereich und damit auch den Interessen des Einzelhandels. Die durch die verkehrsberuhigten Bereiche schlendernden Fußgänger dürften als potentielle Kunden des Einzelhandels doch eher in Frage kommen, als die Insassen durchfahrender Kraftfahrzeuge.

Mit freundlichem Gruß,
Thomas Dinkelmann