So soll die Grundschule an der Kastanienallee aussehen. Visualisierung: Depenbrock
So soll die Grundschule an der Kastanienallee aussehen. Visualisierung: Depenbrock

Velbert. Die Eltern der betreffenden Schüler können über die Schulart der künftigen Grundschule Kastanienallee mitbestimmen. Die Abstimmung darüber, ob die neue fünfzügige Grundschule eine Gemeinschaftsgrundschule, eine evangelische oder katholische Bekenntnisgrundschule oder einer Weltanschauungsschule wird, erfolgt vom 22. bis 24. Januar. Das teilt die Schulverwaltung der Stadt Velbert mit.

Wessen Kind zu Beginn des Schuljahres 2020/2021 schulpflichtig wird und in einer Entfernung von rund zwei Kilometern von der geplanten Grundschule Kastanienallee wohnt, ist berechtigt, über die Bestimmung der Schulart mit zu bestimmen. Ebenfalls stimmberechtigt sind die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 und 2 sowie der zukünftigen Schulneulinge der Grundschulen Sontumer Straße, Albert-Schweizer-Schule und Ludgerusschule.

Die Stimmberechtigten sind in einem Verzeichnis eingetragen. Es liegt in der Schulverwaltung (Rathaus, Thomasstraße 1, Velbert-Mitte, Zimmer 207) an folgenden Tagen zur Einsicht aus: Mittwoch, 16. Januar von 8 bis 15 Uhr; Donnerstag, 17. Januar von 8 bis 18 Uhr und Freitag, 18. Januar von 8 bis 12 Uhr.

Eltern, die dort nicht eingetragen sind, ihre Abstimmungsberechtigung jedoch glaubhaft machen, können sich zu diesen Zeiten nachträglich registrieren lassen.

Die Abstimmung findet dann – ebenfalls bei der Schulverwaltung im Raum 207 – statt. Folgende Termine stehen den abstimmungsberechtigten Eltern zur Verfügung: Dienstag, 22. und Mittwoch, 23. Januar, jeweils von 8 bis 15 Uhr sowie Donnerstag, 24. Januar, von 8 bis 18 Uhr. Die Eltern haben dabei für jedes in Frage kommende Kind eine Stimme. Zum Nachweis der Berechtigung ist ein Lichtbildausweis (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass, Identitätsausweis) vorzulegen.

Für die Bestimmung der Schulart sind mindestens 200 Stimmen für eine Schulart notwendig. Wird diese Zahl nicht erreicht, wird die Grundschule an der Kastanienallee – vorbehaltlich der noch ausstehenden Errichtungsgenehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf – als Gemeinschaftsgrundschule errichtet.

Nähere Informationen zu den Schularten:
· Gemeinschaftsgrundschule: Schüler werden unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit gemeinsam unterrichtet
· Evangelische Bekenntnisgrundschule: Schüler werden nach den Grundsätzen des religiösen Bekenntnisses unterrichtet; Religionsunterricht ist verbindlich
· Katholische Bekenntnisgrundschule: Schüler werden nach den Grundsätzen des religiösen Bekenntnisses unterrichtet; Religionsunterricht ist verbindlich
· Weltanschauungsschule: der Unterricht und die Erziehung der Schüler werden von einer bestimmten Weltanschauung geprägt; diese Schulart ist dadurch mit einer Konfessionsschule vergleichbar, aber meist weltlich orientiert; es erfolgt die Vermittlung bekenntnisähnlicher, nichtreligiöser Überzeugungssysteme