Andreas Adelberger, Leiter der Verbraucherzentrale in Velbert, warnt vor sogenannten Haustürgeschäften.
Andreas Adelberger, Leiter der Verbraucherzentrale in Velbert. Foto: Mathias Kehren

Velbert. Die Verbraucherzentrale warnt gegenwärtig vor teuren Zeitungsabos, die an der Haustüre untergeschoben werden. Der Trick ist für Andreas Adelberger nicht neu. Der Leiter der Velberter Verbraucherzentrale schildert die Masche und erklärt, worauf Verbraucher achten sollten.

„Uns liegen mehrere Fälle der letzten beiden Wochen aus Velbert vor, bei denen von einem Besucher an der Haustüre behauptet wird, man müsse unterschreiben, „um weiterhin das Kirchenblättchen zu bekommen“, so Andreas Adelberger. Es sei davon auszugehen, dass neben den der Verbraucherzentrale bekannten Fälle weitere Bürgerinnen und Bürger betroffen sind.

„Die Masche ist eigentlich immer identisch, wir kennen sie bereits aus anderen Städten des Nordkreises, wo vor rund drei Jahren das Gleiche stattfand: ein anscheinend seriös und professionell wirkender, älterer Herr erweckt mit seinem Auftreten und Äußerungen den Eindruck, dass er für die örtliche Kirchengemeinde nur eine Bestätigung für das – bereits aus Kirchensteuermitteln bezahlte – „Kirchenblättchen“ benötige. In Wahrheit handelt es sich jedoch um ein zweijähriges Abonnement der Wochenzeitschrift „Liboriusblatt“ aus Hamm. Kosten für das Zweijahresabo: rund 270 Euro. Den Verbrauchern wird keine Vertragskopie dagelassen, auf der sie erkennen könnten, mit welchem Vertragspartner das Abonnement überhaupt abgeschlossen wurde. Die Überlassung einer solchen Kopie mit Widerrufsbelehrung ist aber bei Haustürgeschäften gesetzlich vorgeschrieben“, so Adelberger.

„Weil die Kopie nicht ausgehändigt wurde, können Verbraucher noch bist zu einem Jahr und zwei Wochen nach Unterschrift widerrufen“, so der Leiter der Einrichtung an der Friedrichstraße. Er empfiehlt, unter Hinweis auf das Fehlen der Vertragskopie vorsorglich den Vertrag per Einschreiben zu widerrufen. Der Einlieferungsbeleg der Post und die Kopie des Einschreibens sollten aus Beweisgründen verwahrt werden. Verbraucher sollten keinesfalls einfach die Rechnung bezahlen, die erst später ins Haus flattere. Gleichzeitig warnt er vor leichtfertigem Umgang mit derartigen Besuchen an der Haustüre: „Ein gesundes Misstrauen ist an der Haustüre auf jeden Fall immer angeraten. Schon gar nicht sollten auf solche Behauptungen impulsiv irgendwelche Unterschriften geleistet werden, mit denen man gegebenenfalls weitreichende -womöglich kostenpflichtige- Vereinbarungen eingeht“.

Wer mit der Angelegenheit überfordert sei oder einfach den Service der Verbraucherschützer in Anspruch nehmen wolle, für den könne die Verbraucherzentrale die Rechtsvertretung übernehmen und den Schriftverkehr in der Angelegenheit übernehmen. Außerdem stellten derartige dreiste Marketingmethoden Unlauteren Wettbewerb dar, der von der Verbraucherzentrale abgemahnt werden könne. „Wenn wir den Ursprung bzw. die -möglicherweise zwischengeschaltete- Vermittlerfirma rauskriegen, gibt´s für die Ärger“, so der Leiter der Einrichtung, die in Velbert seit 1991 Verbraucherinteressen vertritt.