Autorennen können zu folgenschweren Unfällen führen. Manchmal enden sie auch tödlich. Die Polizei in NRW verfolgt deshalb eine Null-Toleranz-Strategie gegen eigensüchtige Raser. Symbolfoto: Polizei

Velbert. Die Polizei in Velbert hat zwei Fahrer auf der Heidestraße in Velbert gestoppt. Die Beamten gehen davon aus, dass die beiden ein „illegales Beschleunigungsrennen“ gefahren sind und haben die Führerscheine und beide Fahrzeuge beschlagnahmt. 

Am nächtlichen Sonntagmorgen, 30. Dezember, gegen 2.10 Uhr, bemerkte eine Streifenwagenbesatzung der Velberter Polizei zwei Fahrzeuge, die mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit die innerörtliche Heidestraße (B 227) in Velbert-Mitte befuhren, so die Polizei.

Die Raser waren in Fahrtrichtung Rheinlandstraße, auf der zwei parallel verlaufenden Fahrspuren in Richtung Willy-Brand-Platz, unterwegs. Laute Motorengeräusche mit hohen Drehzahlen sowie schnelle Schaltvorgänge der beiden nebeneinander über die innerörtliche Bundesstraße rasenden Fahrzeuge wiesen für die Streife eindeutig auf ein illegales Beschleunigungsrennen hin.

Die Polizei verfolgte die Wagen und konnten die beiden Raser, ein schwarzer BMW 328i und ein ebenfalls schwarzer VW Golf GTI 5 mit ABT-Tuning, in Höhe Berliner Straße stoppen. Bei ihrer Befragung stritten der 21-jährige BMW-Fahrer und der 20-jährige VW-Fahrer zwar ein Rennen gegeneinander gefahren zu haben, dennoch leitete die Velberter Polizei gegen die zwei jungen Fahrer Strafverfahren nach § 315d StGB wegen der Beteiligung an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen ein.

Die Velberter Polizei beschlagnahmte an Ort und Stelle die Führerscheine der beiden Männer. Auch die zwei PS-starken Fahrzeuge wurden auf Veranlassung der Polizei abgeschleppt und beschlagnahmt.

Der neu geschaffene § 315d des Strafgesetzbuches (StGB) stellt bereits die Teilnahme an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen unter Strafe, heißt es weiter in der Polizeimeldung. Die Strafe kann bis zu zwei Jahren Haft betragen. Wenn Menschen dadurch schwer verletzt werden oder gar tödlich verunglücken, drohen bis zu zehn Jahre Haft.

Zusätzlich können die Kraftfahrzeuge nach § 315f StGB zur Enteignung eingezogen werden, ggf. auch wenn sie dem Fahrer nicht gehören. Regelmäßig werden nach Rennen auch Fahrerlaubnisse entzogen, so die Polizei

Die NRW-Polizei leitet schon bei einem Anfangsverdacht der Teilnahme an illegalen Rennen im Straßenverkehr Strafverfahren ein. Hier gilt die Null-Toleranz-Strategie. Menschen, die aus eigensüchtigen Motiven durch ihr Rasen das Leben von Unbeteiligten gefährden, werden durch die Polizei konsequent verfolgt. Im Zusammenhang mit illegalen Kraftfahrzeugrennen hat die Polizei in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2017 gegen 335 Raser ermittelt.