Eine von mehreren polizeilichen Kontrollstellen im Langenfelder Nordosten im Gewerbegebiet an der Carl-Leverkus-Straße. Foto: Polizei Mettmann
Eine von mehreren polizeilichen Kontrollstellen im Langenfelder Nordosten im Gewerbegebiet an der Carl-Leverkus-Straße. Foto: Polizei Mettmann

Kreis Mettmann. Mit einem Großaufgebot an Einsatzkräften führt die Kreispolizeibehörde Mettmann am Sonntagabend – und voraussichtlich auch noch bis in die frühen nächtlichen Morgenstunden des Folgetages – gezielte Personen- und Fahrzeugkontrollen im Bereich Langenfeld durch.

Die intensiven Kontrollen finden im Umfeld einer Hochzeitsfeier zweier Familienclans statt, zu welcher mehrere hundert Teilnehmer aus dem gesamten Bundesgebiet eingeladen sind und vereinzelt oder in Gruppen anreisen – unter ihnen voraussichtlich etliche Personen mit polizeilichen Vorerkenntnissen.

Dieser aktuelle Großeinsatz findet im Rahmen der von der Polizei im Kreis Mettmann gefahrenen „Null-Toleranz-Strategie“ gegen erkannte Parallelgesellschaften und deren Rechtsverstöße statt. Erklärtes Ziel dabei ist es, öffentliche Machtdemonstrationen und Normverstöße nicht zuzulassen, die Feierlichkeiten an sich dabei aber möglichst wenig zu beeinträchtigen. Gerade vor diesem Hintergrund wurden mit den Verantwortlichen der Großfeier schon vor Tagen Kooperationsgespräche geführt, in denen die geplanten polizeilichen Maßnahmen und Absichten angekündigt und erläutert, von den Veranstaltungsorganisatoren bestätigt und ausdrücklich akzeptiert wurden.

Um strafbaren Handlungen und sonstigen Verstößen gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung am heutigen Tag rechtzeitig vorzugreifen, kontrollieren aktuell mehrere unterstützende Einsatzhundertschaften sowie starke Einsatzkräfte aus der gesamten Kreispolizeibehörde Mettmann erkannte Veranstaltungsteilnehmer schon bei der Anreise. Hierzu sind an den Zufahrtsstraßen zum Veranstaltungsort, im Gewerbegebiet an der Carl-Leverkus-Straße im Langenfelder Nordosten, gleich mehrere größere Kontrollstellen eingerichtet. Besonderes Augenmerk gilt hier verdächtigen Personen, dem Mitführen von verbotenen Gegenstände sowie der Verhinderung bzw. Ahndung von nicht normgerechtem Verhalten im Straßenverkehr.