In seiner ersten Sitzung in 2019 hat der Ausschuss für Planung, Verkehr und Umwelt Entscheidungen zum Verkehrsentwicklungsplan getroffen. Foto: Archiv (Hans-Joachim Kling)
In seiner ersten Sitzung in 2019 hat der Ausschuss für Planung, Verkehr und Umwelt Entscheidungen zum Verkehrsentwicklungsplan getroffen. Foto: Archiv (Hans-Joachim Kling)

Mettmann. Bereits vergangene Woche hat Bürgermeister Thomas Dinkelmann den Beschluss über die Aufhebung der Netztrennung beanstandet.

Der am 21. November gefasste Beschluss zur Aufhebung der Netztrennung – beschlossen mit Stimmen von CDU, UBWG, Piraten/Linken sowie von der ehemaligen AfD-Fraktion – wird somit Ende Februar 2019 erneut in den Planungsausschuss eingebracht.

Der Beschluss sollte den Weg ebnen für die Einrichtung einer „Shared-Space-Zone“ am Jubiläumsplatz. Die Zufahrt zu anliegenden Parkhäusern sollten so erleichtert werden. Daraus wird – zumindest kurzfristig – nichts: Bürgermeister Thomas Dinkelmann hat von seinem, ihm durch die Gemeindeordnung eingeräumten, Recht Gebrauch gemacht, einen gefassten Beschluss zu beanstanden.

In der Aufhebung der Netztrennung und dem damit einhergehenden erhöhten Verkehrsaufkommen, sieht Dinkelmann eine Gefährdung der „schwächsten Verkehrsteilnehmer“. Er stützt seine Ansicht unter anderem auf die verkehrsrechtlichen Veränderungen am Jubiläumsplatz, die eine reine Anpassung der Beschilderungen nicht zuließen. So wurden beispielsweise Ampeln abgebaut, die Fußgängern fortan nicht mehr als Sicherheitsmaßnahme dienen könnten, wenn die Netztrennung aufgehoben würde. „Eine Erhöhung des Verkehrsaufkommens kann so nicht verantwortet werden“, sagt Bürgermeister Thomas Dinkelmann.

Im Rahmen des „Shared Space“ sind alle Verkehrsteilnehmer und Nutzungen im Straßenraum gleichwertig: auf Abgrenzungen und Bordsteine wird daher verzichtet. Um die Netztrennung rechtskonform durchführen zu können, müssten also Rückbauungen vorgenommen werden, die den Einsatz zusätzlicher finanzieller Mittel erforderlich machten. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit – und unter Berücksichtigung der durch das Land NRW gewährten Fördermittel für die „Drohverlustrückstellung in Höhe von rund 800.000 Euro gebildet und im Haushalt für das Jahr 2019 geblockt werden müssten – sei der Beschluss des Ausschusses für Planung, Verkehr und Umwelt vom 21. November daher rechtlich nicht tragbar.
Bürgermeister Thomas Dinkelmann führt demnach einerseits verkehrssicherheitsrelevante Gründe, andererseits haushaltsrechtliche Aspekte an, um seine Beanstandung zu begründen.

Der Planungsausschuss wird nun am 27. Februar 2019 erneut abstimmen müssen. Mit einer Stimme Mehrheit für die Beanstandung wäre das Thema „Aufhebung der Netztrennung“ vom Tisch. Ansonsten ginge es im Rat weiter. Hat die Beanstandung auch dort keinen Erfolg, müsste die Kommunalaufsicht entscheiden.