Im Rathaus kann die Ausstellung „Mütter des Grundgesetzes“ während der Öffnungszeiten besucht werden. Foto: Kreisstadt Mettmann
Im Rathaus kann die Ausstellung „Mütter des Grundgesetzes“ während der Öffnungszeiten besucht werden. Foto: Kreisstadt Mettmann

Mettmann. Im Rathaus läuft bis Mitte Januar 2019 die Ausstellung „Mütter des Grundgesetzes“, die zu den Öffnungszeiten des Rathauses kostenfrei besucht werden kann.

„Frauen und Männer sind gleichberechtigt“ – so lautet Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes. Damit wurde im Jahr 1949 im Grundgesetz ein Prinzip verankert, für dessen Umsetzung der Staat und seine Organe verantwortlich sind.

Genau 30 Jahre nachdem Frauen am 19. Januar 1919 zum ersten Mal in Deutschland wählen durften, haben sich vier Frauen als Mitglieder des Parlamentarischen Rates für die volle Gleichberechtigung der Frauen stark gemacht und entscheidend am Entstehen des Artikels 3 des Grundgesetzes mitgewirkt: Frieda Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helene Wessel. Sie werden auch die „Mütter des Grundgesetzes“ genannt.
Trotz grundgesetzlich verankerter Gleichberechtigung stoßen Frauen auch heute immer noch an eine „gläserne Decke“: Sie sind in gesellschaftlichen Führungspositionen in Politik, Wissenschaft und Wirtschaft nach wie vor unterrepräsentiert.

Das Zahlenverhältnis von Frauen und Männer in den Parlamenten hat sich über die Jahre zwar verbessert, dennoch liegt der Anteil der Parlamentarierinnen im Deutschen Bundestag lediglich bei 31 Prozent. Im Mettmanner Stadtrat sitzen 16 Frauen, das entspricht bei insgesamt 44 gewählten Mitgliedern einer Quote von 36 Prozent. Der Anteil von Frauen, insbesondere in der Kommunalpolitik, ist bundesweit sehr niedrig. Vor allem in kleinen Städten und in ländlichen Regionen sind Frauen in den politischen Entscheidungsgremien unterrepräsentiert.

Die Ausstellung des Helene-Weber-Kollegs zeigt in 17 Bildern die Lebenswege und das politische Engagement dieser vier Frauen. Die Ausstellung ist am 4. Dezember im Lichthof vor dem Ratssaal, 2. Etage Altbau Rathaus, Neanderstraße 85, eröffnet worden.

Für weitere Informationen steht die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Mettmann, Astrid Ferl, Zimmer 205, 2. Etage Rathaus Altbau persönlich oder unter der Rufnummer 02104 / 980-172 zur Verfügung.