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Der Verwaltungsrat des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) hat jetzt beschlossen, die Ticketpreise im VRR zum 1. Januar 2019 um durchschnittlich 1,9 Prozent anzuheben.

„Diese insgesamt moderate Tarifmaßnahme berücksichtigt neben den gestiegenen Betriebsaufwendungen der Verkehrsunternehmen u. a. auch die zusätzlichen Belastungen, die aus dem Tarifabschluss des öffentlichen Dienstes resultieren“, so der VRR.

Mit dem Beschluss folgt das politische Entscheidungsgremium ferner der aus den Vorjahren bewährten Strategie, ein ausgewogenes Paket aus allgemeinen Preismaßnahmen und tarifstrukturellen Einzelmaßnahmen umzusetzen. „Für uns gilt weiterhin der politische Auftrag der Kreise und Städte, die Nutzerfinanzierung des öffentlichen Verkehrs zu stärken und so die öffentlichen Haushalte zu entlasten. Die Fahrgeldeinnahmen sind ein wichtiger Beitrag zur Sicherstellung eines qualitativ hochwertigen Nahverkehrsangebots im Verbundraum. Unser Ziel ist es, Qualität und Preis in Einklang zu bringen, um Stammkunden zu halten und Neukunden zu gewinnen“, erläutert VRR-Vorstand José Luis Castrillo. „Dabei ist uns bewusst, dass die Fahrgäste ein attraktives und modernes Nahverkehrsangebot erwarten“. Wie in den Vorjahren wird der Tarif differenziert nach Tickets und Preisstufen angepasst.

Strukturelle Änderungen im Tarif

Im Laufe der vergangenen Monate hat ein Team Ideen für Tarifangebote, insbesondere für die nicht so stark urbanisierten und ländlicheren Gebiete entwickelt. Das Resultat ist ein „Kurzzeit-Ticket“, welches den Fahrgästen ab dem 1. Januar 2019 ermöglicht, Bus und Bahn vier Stunden lang zu nutzen. Das Ticket, für das in den nächsten Monaten ein Produktname gesucht wird, gilt in allen Gebieten der Preisstufen A1 und A2 und kostet 4,20 Euro. Das Angebot richtet sich vor allem an Kundinnen und Kunden, die Besorgungsfahrten in ein Stadtzentrum, Arztbesuche oder einfach nur Ausflüge machen möchten. Differenzierte PreisanpassungenDie Ticketpreise werden im kommenden Jahr differenziert angepasst. So werden die Einzel- und 4erTickets in allen Preisstufen von A bis D preislich fortgeschrieben. Der Preis eines EinzelTickets für Erwachsene wird zum 1. Januar 2019 verbundeinheitlich in den Preisstufen gestaffelt angepasst und erhöht sich in den Preisstufen A und B um zehn Cent. Eine größere preisliche Anpassung in Höhe von 30 Cent bzw. 40 Cent ist in den Preisstufen C und D vorgesehen. Auch die Preise für EinzelTickets und 4erTickets für Kinder werden erstmals wieder seit 2015 leicht erhöht. Zudem werden die Preise der 24-Stunden- und 48-Stunden-Tickets sowie des 10erTickets und des HappyHourTickets leicht angehoben. Im Zeitkartenbereich wird die Preisdifferenzierung in der Preisstufe A fortgesetzt. So wird auch in diesem Segment dem unterschiedlichen Leistungsangebot in den einzelnen Städten im Verbundraum Rechnung getragen. Insbesondere in den Städten mit einem engmaschigen kommunalen Schienenangebot sind die Bereitstellungskosten höher als in kleineren Städten oder ländlich geprägten Gemeinden mit einem überwiegenden Busangebot. Das bedeutet in den Preisstufen A eine etwas deutlichere Anpassung im Preisniveau A2 und nochmals etwas höher im Preisniveau A3 gegenüber dem Niveau in A1. AusbildungsverkehrBeim SchokoTicket bleiben die Eigenanteile für Schülerinnen und Schüler unverändert, somit bleibt der Preis für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler stabil. Der Preis für das Ticket bei Selbstzahlern steigt um 70 Cent auf 36,70 Euro. Seit Anfang 2018 ist das Ticketangebot für gewerbliche und kaufmännische Auszubildende – das YoungTicketPLUS – grundsätzlich immer verbundweit gültig und die Preisstufensystematik wurde aufgehoben. Für die Auszubildenden ergaben sich dadurch deutliche Mobilitätvorteile und Preisreduzierungen. Ab Januar 2019 werden die Preise für das verbundweit gültige YoungTicketPLUS in der Abo-Variante von 59,95 Euro auf 61,10 Euro angehoben. Für die Monatskarte steigt der Preis um 1,35 Euro auf dann 71,30 Euro. Ebenfalls durchschnittlich um 1,9 Prozent steigt zum Sommersemester 2019 der Preis für das VRR-Semesterticket – zusätzlich erhöht sich der Preis um den vertraglich vereinbarten Sonderbetrag in Höhe von 0,45 € pro Monat. Bereits seit über fünf Jahren bietet der VRR mit dem SozialTicket ein besonders rabattiertes Nahverkehrsticket für berechtige Fahrgäste. Derzeit nutzen monatlich im Durchschnitt 160.000 Kunden das Angebot, das in kreisfreien Städten in der Preisstufe A und in Kreisen gilt. Die aus der Rabattierung resultierenden Mindereinnahmen bei den Verkehrsunternehmen werden durch die Zuschüsse des Landes NRW gedeckt. Aufgrund der gestiegenen Kosten bei den Verkehrsunternehmen werden auch die SozialTicket-Kunden angemessen an der allgemeinen Preisentwicklung beteiligt. Der Verwaltungsrat im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr hat daher heute beschlossen, das SozialTickets zum 1. Januar 2019 um 0,85 Cent anzuheben. Dennoch ist der Preis für das SozialTicket mit 38,65 Euro pro Monat immer noch rund um die Hälfte günstiger als für ein vergleichbares Ticket1000. Weitere Informationen zur Tarifmaßnahme 2019 erhalten Sie unter: https://zvis.vrr.de/bi/vo0050.asp?__kvonr=4898 i.A. Sabine TkatzikPressesprecherinStabsstellenleiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit______________________________________________ Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöRAugustastr.145879 Gelsenkirchen Telefon: 0209/1584 421Telefax: 0209/1584 123 421E-Mail: [email protected]: www.vrr.de Vorstand: Martin Husmann, José Luis Castrillo Sitz der Gesellschaft:Ribbeckstraße 15 (Rathaus), 45127 EssenUSt-Id: DE 250 085 017 – Handelsregister: Amtsgericht Essen, HRA 8767 Diese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese E-Mail.Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser E-Mail ist nicht gestattet. Der Inhalt der E-Mail ist nur rechtsverbindlich, wenn er unsererseits durch einen unterzeichneten Brief oder Fax entsprechend bestätigt wird.